Aufsichtspflicht

Ab wann kann man Kinder alleine lassen?

Je selbstständiger Kinder werden, umso mehr werden auch die Eltern im Alltag entlastet. Aber ab welchem Alter kann man Kinder eigentlich zu Hause alleine lassen? Mehr dazu hier:

Ab wann kann man Kinder alleine lassen?

In diesem Artikel verraten wir Ihnen, ab wann Sie Ihr Kind alleine lassen können und welche Voraussetzungen wichtig sind.

Von Matthias Kemter

Kinder alleine zu lassen, ist ein notwendiger und wichtiger Entwicklungsschritt, der früher oder später gegangen werden muss. Viele Eltern sind sich beim genauen Zeitpunkt allerdings unsicher. Zu Recht, denn pauschal lässt sich die Frage erst einmal nicht beantworten. Die folgenden Dinge helfen bei der Beurteilung.

Die Gesetzeslage ist unklar:

Als Erstes ist natürlich die Gesetzeslage von Interesse. Eine klare Regelung der Aufsichtspflicht gibt es hier allerdings nicht, da ein Alleinlassen der Kinder von der individuellen Entwicklung abhängig ist. Nach Paragraph 1631 des BGB haben Eltern prinzipiell die Pflicht der Personensorge, welche eine Beaufsichtigung des Kindes beinhaltet. Definiert ist die „Elterliche Sorge“ wiederum im Paragraph 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Geregelt ist hier, dass Eltern die Pflicht haben, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Nach § 2 BGB ist ein Kind minderjährig, solange es noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Jugendschutzgesetz wiederum unterscheidet dabei Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren.

Aufsichtspflicht & Selbstständigkeitsförderung - Ein schmaler Grat

Nach § 1626 Absatz 2 BGB ist bei der elterlichen Sorge „das wachsende Bedürfnis des Kindes nach selbstständigem Handeln“ im Rahmen des Entwicklungsstandes zu berücksichtigen. Somit muss und darf ein Kind nicht unter ständiger Obhut stehen. Der Grat zwischen Aufsichtspflicht und Förderung der Selbstständigkeit ist dabei allerdings schmal und liegt im Ermessen der Eltern.

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Voraussetzungen, um ein Kind alleine zu lassen

Da es keine konkreten Vorgaben gibt, wann man Kinder alleine lassen darf, stellt sich die Frage, ob Eltern dabei ihre Aufsichtspflicht verletzen, meist erst hinterher, wenn etwas passiert ist. Relevant für eine Beurteilung der Aufsichtspflicht sind dann neben dem Alter auch die Art des Alleinlassens der Kinder. Die Hauptfaktoren zur Beurteilung sind:

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Wie alt muss das Kind sein, um es alleine lassen zu können?

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) empfiehlt als grobe Orientierung, Kinder bis zum 3. Lebensjahr nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

Ab dem 4. Lebensjahr nicht länger als 10 bis 30 Minuten alleine zu lassen, wenn die Eltern in der Nähe sind.

Ab dem 7. Lebensjahr können Kinder bis zu 2 Stunden alleine zu Hause gelassen werden, wenn die Entwicklung des Kindes und das Umfeld es zulassen.

Eine Umfrage der „National Association of Social Workers“ unter 485 Sozialarbeitern hat ergeben, dass bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr davon auszugehen ist, dass ihre Grund-Selbstständigkeit in der Regel so weit gefestigt ist, dass sie ohne Probleme 4 Stunden oder länger alleine gelassen werden können.

Da Kinder ab dem 14. Lebensjahr als Jugendliche gelten, besteht zwar weiterhin die Pflicht der elterlichen Sorge, aber prinzipiell keine dauernde Aufsichtspflicht (1). Je nach Persönlichkeit und Entwicklung kann das Kind / der Jugendliche hier bei den passenden Voraussetzungen auch ohne Sorge über Nacht alleine gelassen werden.

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Voraussetzungen, um Kinder alleine zu lassen:

Ein pauschales Alter, wann Kinder alleine gelassen werden könne, gibt es nicht. Kinder und auch Eltern müssen hierfür bestimmten Voraussetzungen gerecht werden. Die folgenden Punkte helfen dabei, individuell besser beurteilen zu können, ob und wie das eigene Kind alleine zu Hause bleiben kann: