Nach einem Messerangriff wie in Aschaffenburg heißt es schnell, Flüchtlinge würden diese Kriminalität ins Land bringen. Was die Daten zur Herkunft von Tatverdächtigen tatsächlich zeigen.
Ein Kriminalhauptkommissar hält eine Plastiktüte mit einem Messer in den Händen, das als Beweisstück sichergestellt wurde.
Von dpa/Markus Brauer
Nach dem tödlichen Angriff eines afghanischen Asylbewerbers in Aschaffenburg rücken Fragen um Messergewalt in Zusammenhang mit Migration wieder in den Fokus. Manche meinen, mehrheitlich steckten Flüchtlinge hinter solchen Attacken, die teils religiös motiviert seien. Ist das wahr oder übertrieben? Eine Einordnung:
BKA erfasst Zahlen seit 2020
Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert Messerangriffe in seiner Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird“. Das bloße Mitführen eines Messers reiche hingegen für eine Erfassung nicht aus, erklärt eine BKA-Sprecherin. Bei Messerangriffen unterscheidet das BKA weder nach Migrationshintergrund noch nach deutscher oder nicht-deutscher Herkunft.
Seit Anfang 2020 werden in der PKS Messerangriffe erfasst. Hintergrund der Aufnahme in die Statistik ist dem BKA zufolge ein Anstieg von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels Messer.
Bundespolizei unterscheidet nach Staatsangehörigkeit
Im Gegensatz zum BKA erfasst die Bundespolizei, die für die deutschen Außengrenzen sowie Bahnhöfe und Flughäfen zuständig ist, bereits seit 2019 in ihrer Eingangsstatistik Gewaltdelikte, bei denen ein Messer eingesetzt wurde. Und nennt dabei auch die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen.
Wie das BKA erhebt die Bundespolizei ebenfalls nicht, ob Tatverdächtige Migrationshintergrund haben - also Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden.
Zahlen aus den Ländern zeigen eine genauere Herkunft
Eine Unterscheidung bei der Herkunft von Tatverdächtigen bei Messerangriffen findet sich allerdings in manchem Bundesland:
Extremistische Gewalttaten aus religiöser Ideologie vergleichsweise niedrig
Wer nach islamistischen Motiven bei Gewalttaten sucht, wird zumindest teilweise in der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) beim BKA fündig. Messerangriffe werden darin aber nicht explizit ausgewiesen. Zahlen gibt es aber etwa für „extremistische Straftaten“, die darauf abzielen, „bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, die für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung prägend sind“.
So werden dem PMK-Unterbereich „religiöse Ideologie“ Straftaten zugeordnet, „bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine religiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war und die Religion zur Begründung der Tat instrumentalisiert wurde“.
Zum Vergleich: In der PMK „rechts“ werden Taten erfasst, wenn „Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer ‚rechten‘ Orientierung zuzurechnen sind“. Dabei wurden 1148 extremistische Gewalttaten im Jahr 2023 gezählt (2022: 1016).