Südwesten
Behörde will erste Cannabis-Anbauvereine genehmigen
Seit knapp drei Monaten können Vereine zum Anbau von Cannabis ihre Betriebserlaubnis beantragen. Die im Südwesten zuständige Behörde gibt nun ein wichtiges Signal.
Von red/dpa/lsw
Für Vereine zum Anbau von Cannabis soll es im Südwesten noch in diesem Herbst die ersten Betriebserlaubnisse geben. „Wir wollen so schnell liefern, wie es geht“, sagte der Freiburger Regierungspräsident Carsten Gabbert der Deutschen Presse-Agentur. „Aber wir wollen es auch gründlich machen, weil das ein sensibles Thema ist.“ Seine Behörde ist landesweit für Genehmigungen verantwortlich.
In Baden-Württemberg stellten bisher 56 Vereine zum Anbau von Cannabis ihre Anträge. „Wir werden noch im Herbst die ersten Erlaubnisse erteilen. Wir sind auf dem richtigen Weg“, sagte Gabbert. „Wir hören nicht, dass jemand sagt, dass wir sie ausbremsen“, fügte er mit Blick auf die Anbauvereinigungen hinzu.
Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen
Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis. Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.
„Wir sprechen über Suchtmittel und über die wichtige Frage des Jugendschutzes. Es handelt sich um etwas Neues, man muss dabei Erfahrungen sammeln“, sagte Gabbert. Die Clubs gingen beim Thema Betriebserlaubnis seriös und professionell vor, der Kontakt sei gut. „Auch den Clubs geht es nicht um Schnellschüsse.“
„Mit großer Begeisterung gestartet“
Das Regierungspräsidium hat sich nach eigenen Angaben vom Juni darauf eingestellt, letztlich von den Clubs eine dreistellige Zahl von Anträgen zu bekommen. „Die Anbauvereinigungen sind mit großer Begeisterung gestartet“, sagte die verantwortliche Referatsleiterin Jutta Pollich. „Und dann landet man in einem Verwaltungsverfahren mit einem Gesetz, das ordentlich angewendet werden muss.“ Manche hätten es sich wohl leichter vorgestellt, meinte sie.
In Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern gab es nach früheren Angaben bereits Genehmigungen. „Jedes Land mag unterschiedliche Schwerpunkte setzen“, sagte Gabbert. Man könne die Situation nicht allein über Zahlen erfassen: „Wir wollen das für Baden-Württemberg gut umsetzen, so wie uns Bund und Land das vorgegeben haben.“
Bestimmte Abstände von Kindereinrichtungen müssen eingehalten werden
Pollich erinnerte daran, dass die Anbauvereinigungen bestimmte Abstände von Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten müssten. Die Vereine müssten sich später Kontrollen stellen: „Es ist für die Anbauvereinigungen nicht erfreulich, wenn sie schnell eine Erlaubnis haben, aber dann bei der Kontrolle nicht den Anforderungen entsprechen“, sagte sie. Bei den Anträgen seien bisher alle Regierungsbezirke im Land gleichmäßig vertreten.
Generell ist Kiffen für Volljährige seit dem 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.