Bundestagswahl 2025

Bis wann muss man die Briefwahl abschicken?

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer per Briefwahl wählen möchte, sollte unbedingt die Fristen beachten. Denn Wahlbriefe, die zu spät ankommen, werden nicht gewertet. Doch bis wann muss man die Briefwahl abschicken oder abgeben?

Bis wann muss man die Briefwahl abschicken?

Bis wann muss man die Briefwahlunterlagen abschicken oder abgeben?

Von Katrin Jokic

Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit, seine Stimme frühzeitig abzugeben, insbesondere für Menschen, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können. Doch damit die Stimme zählt, muss der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eintreffen.

Aufgrund der vorgezogenen Wahl und kürzerer Fristen bleibt dieses Mal nur wenig Zeit. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um die Briefwahl zu kümmern.

Bis wann muss man die Briefwahl abgeben?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingehen. Danach beginnt die Stimmauszählung, und verspätet eintreffende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Wahlbrief so früh wie möglich nach Erhalt der Unterlagen abzuschicken. Wer sichergehen möchte, sollte folgende Fristen beachten:

Versand innerhalb Deutschlands:

Abgabe vor Ort:

Briefwahl aus dem Ausland:

Da Wählerinnen und Wähler selbst dafür verantwortlich sind, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig eingeht, sollte die Briefwahl so früh wie möglich durchgeführt werden. Eine verspätete Zustellung führt dazu, dass die Stimme nicht gezählt wird.