Der Karfreitag ist für viele Arbeitnehmer ein freier Tag. Doch darf man den Feiertag für Gartenarbeiten nutzen?
An Karfreitag sollte der Rasenmäher aus bleiben.
Von Lukas Böhl
In Baden-Württemberg gilt an Karfreitag die sogenannte Feiertagsruhe. Sie ist im Gesetz über die Sonntage und Feiertage geregelt. Dort heißt es, dass „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten“ sind (§ 6 Feiertagsgesetz BaWü).
Dazu zählen unter anderem lärmintensive Tätigkeiten wie das Rasenmähen. Da diese Arbeit meist deutlich hörbar ist und oft auch im Sichtbereich der Nachbarschaft stattfindet, sollte der Rasenmäher am Karfreitag besser im Schuppen bleiben. Wer seine Grünfläche pflegen möchte, kann dafür auf den Karsamstag ausweichen – dieser gilt nicht als gesetzlicher Feiertag.
Gartenarbeit am Karfreitag: Was ist erlaubt?
Trotz der gesetzlichen Einschränkungen ist nicht jede Form der Gartenarbeit verboten. Das Gesetz lässt ausdrücklich leichte Arbeiten in Gärten zu, sofern sie von den Eigentümern oder deren Angehörigen selbst durchgeführt werden.
Erlaubt sind etwa:
Entscheidend ist, dass diese Tätigkeiten ohne störenden Lärm auskommen und die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Wer ganz sicher gehen will, kann sich im Vorfeld bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erkundigen, was vor Ort erlaubt ist.
Was gilt an den anderen Osterfeiertagen?
Die Feiertagsruhe gilt nicht nur am Karfreitag, sondern auch an den folgenden gesetzlichen Feiertagen: Ostersonntag und Ostermontag. Auch an diesen Tagen sind lärmintensive Arbeiten wie Rasenmähen, Motorsägen oder der Einsatz von Laubbläsern untersagt. Wer also größere Arbeiten im Garten erledigen möchte, hat während des Osterwochenendes nur den Karsamstag als Möglichkeit – und sollte sich auf diesen Tag konzentrieren, um Konflikte mit Nachbarn oder Bußgelder zu vermeiden.