Erneute Runde für Um- und Neubauprojekt

Eigentlich hält die Verwaltung das Vorhaben für genehmigungsfähig, nach der Diskussion im Gemeinderat wird es aber nochmals genau geprüft: Das ehemalige Gasthaus Rose, Sitz der Metzgerei Kühnle, soll im oberen Bereich neu aufgebaut werden, das Nebenhaus ist komplett neu geplant.

Erneute Runde für Um- und Neubauprojekt

Das stattliche Gebäude in der Helfergasse 1 mit der Metzgerei Kühnle liegt schräg hinter dem Rathaus. Es soll bis aufs erste Obergeschoss abgetragen und neu aufgebaut werden. Das Gebäude rechts hinten (rotes Backsteinhaus und Anbau) soll einem Neubau weichen. Foto: J. Fiedler

Von Christine Schick

Murrhardt. Bürgermeister Armin Mößner skizzierte in der Gemeinderatssitzung zunächst die Pläne für das Projekt. Es geht um ein Vorhaben im Zentrum der Innenstadt, und zwar handelt es sich um das Gebäude in der Helfergasse 1, in dem sich ehemals das Gasthaus Rose befand und heute die Metzgerei Kühnle ihre Murrhardter Filiale betreibt. Die Pläne sehen vor, dass das Geschäft bestehen bleibt, das Gebäude aber bis zum ersten Obergeschoss abgetragen und nach der alten Kubatur wiederaufgebaut wird. Dort sollen fünf Wohnungen entstehen und drei weitere Einheiten im Nebengebäude, dem Haus in der Helfergasse 3. Dieses allerdings wird als Ganzes abgebrochen und weicht einem Neubau, so der Plan. Zum Hintergrund heißt es in den Gemeinderatsunterlagen: „Verbunden werden beide Gebäude mit einem Treppenhausanbau, der beide durch einen integrierten Aufzug barrierefrei erschließt. Aufgrund der unterschiedlichen Stockwerkshöhen war eine reine Sanierung in der Helfergasse 1 nicht möglich.“

Zu berücksichtigen sind der Bebauungsplan „Innenstadt – 2. Änderung“ und die Gestaltungssatzung. Insofern kam Armin Mößner auch auf die Punkte zu sprechen, die den Vorgaben dieser Regelwerke widersprechen und für die es eine Befreiung bräuchte. Dies betrifft zum einen die Dachneigung des Gebäudes in der Helfergasse 3, die nach den Plänen statt der geforderten 48 Grad nur 45 Grad aufweist. Zudem sind an den Gebäuden Dacheinschnitte, die von öffentlicher Fläche aus sichtbar sind, und Balkone vorgesehen – beides unzulässig. Ein weiterer Punkt ist, dass die Fenster des Neubaus ohne Sprossen konzipiert sind. Bei diesem letzten Thema möchte die Stadtverwaltung noch mal auf den Bauherrn zugehen.

Anwohner befürchten eine Verschattung durch den Neubau

Die Dacheinschnitte und Balkone liegen auf Seite der Helfergasse, sind insofern einsehbar, aber weniger präsent und treten nicht über die Gebäudewand hervor, was die Planung für die Stadt akzeptabel macht. Auch die Unterschiede in der Dachneigung hält man für vertretbar. „Das historische Erscheinungsbild zur Rosengasse hin bleibt erhalten“, so Mößner. Das Wirtshausschild am Gebäude Helfergasse 1, das an die Gaststätte Rose erinnert, soll dort nach dem Umbau wieder seinen Platz finden.

Mößner sprach auch an, dass es Einwände zum Projekt von Anwohnern gibt, deren Gebäude angrenzen. Sie führten an, dass nun höher gebaut werden soll als bisher, und befürchteten eine Verschattung. Zudem gehe das Vorhaben nicht mit dem Stadtbild konform. Um die Frage zur Höhe – im Bebauungsplan gibt es dazu keine Festlegungen – beurteilen zu können, hat sich die Stadtverwaltung die Gebäude im Umfeld angeschaut, was in solch einem Fall dem gesetzlichen Vorgehen entspricht. Als Kriterium dient die Traufhöhe, die sich für die Stadt in die Umgebungsbebauung einfügt, auch eine geringfügige Überschreitung wäre noch vertretbar. Im konkreten Fall unterschreitet diese die Traufhöhe der benachbarten Gebäude. Bei der Firsthöhe liegt die Überschreitung bei 0,55 Metern, ein Wert, der aus Verwaltungssicht mitgetragen werden kann. In den Unterlagen heißt es abschließend, dass der geplante Grenzbau sicherlich von den Angrenzern als massiv wahrgenommen werde. Das Gebot der Rücksichtnahme sieht die Verwaltung allerdings nicht beeinträchtigt und weist in den Unterlagen darauf hin, dass dieses Gebot keinen Schutz vor Verschlechterung der freien Aussicht bedeutet (Verschattung). Mößner machte jedenfalls klar, dass die Stadt das Projekt mittrage und insofern auch für die Befreiungen sei.

In der anschließenden Beratung wurde deutlich, dass das Vorhaben vor dem Hintergrund des Aspekts, dass neue Wohnungen geschaffen werden, positiv beurteilt wird, es aber auch eine Reihe von Bedenken gibt. Sonja Allinger-Helbig (SPD) gefiel die Konzeption insbesondere mit Blick auf die Balkone. Martin Stierand (MDAL/Die Grünen) wertete den Neubau in der Helfergasse 3 positiv, trotzdem sehe die Fraktion manches skeptisch. Er schlug vor, die Planung zu überdenken und auf das oberste Geschoss zu verzichten. Er konnte sich nicht vorstellen, dass für die Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend Stellplätze und genügend Platz für die Unterbringung von Mülltonnen vorhanden sind. Trotzdem sei das Vorhaben generell eine gute Sache.

Denkmalamt mit einbinden: Gebäude befinden sich im Grabungsschutzgebiet

„Auch wir haben uns intensiv mit der Vorlage beschäftigt“, sagte Andreas Winkle (CDU/FWV). Die Fraktion befürworte, dass dort etwas Neues entsteht. Wichtig sei, dass das Denkmalamt die Bauarbeiten begleite, da man sich im Grabungsschutzgebiet befindet. In Bezug auf Sanierung und Umbau des Gebäudes in der Helfergasse 1 merkte der CDU/FWV-Fraktionschef an, dass aufgrund des Ensembles besondere Regeln berücksichtigt werden müssten, und bat, sich bei der Fassadengestaltung an historische Bilder zu halten. Auch sprach er sich dafür aus, sich für Sprossenfenster im Neubau einzusetzen. „Grundsätzlich finden wir es gut, dass Wohnraum entsteht“, sagte er. Die geringfügige Höhenüberschreitung beim Neubau bereite ihm weniger Schmerzen. Dazu merkte Bürgermeister Mößner an, dass das Denkmalamt beim Vorhaben entsprechend beteiligt werde. Das vordere Gebäude stehe nicht unter Denkmalschutz, werde aber so aufgebaut, wie es war. Anders gestaltet werde das hintere Gebäude inklusive des Anbaus.

Markus Blank (UL) hob auf die Einwände der Anwohner ab, die für ihn nachvollziehbar seien. Insofern tat er sich schwer, einen endgültigen Entschluss pro oder kontra zu fassen. Bei den Sprossenfenstern pochte er aber auf eine Nachverhandlung, die seien in der Gestaltungssatzung klar vorgeschrieben. Er hielt es für die beste Variante, dass die Stadt nochmals gezielt auf den Planer zugeht beziehungsweise bei der Planung nochmals alles genau zu prüfen.

Armin Mößner signalisierte, dass die Verwaltung die Punkte natürlich baurechtlich nochmals genau unter die Lupe nehmen könne, unterstrich aber ebenso, dass die Stadt das Vorhaben grundsätzlich für genehmigungsfähig halte. Auch stellte er fest, dass es keinen Drittschutz, also Schutz von weiteren Personen, gebe, der bei einer Verschlechterung der Aussicht greife. Nach einer erneuten Prüfung müsse man als Baurechtsamt letztlich die Einwendungen auch mit Blick daraufhin abwägen. Gleichzeitig wolle man das Gespräch mit dem Bauherrn suchen.