Ab April 2025 soll man in Deutschland angeblich ohne Führerschein Auto fahren dürfen – so behaupten es derzeit viele Beiträge in Medien und sozialen Netzwerken. Doch was ist dran an dem Gerücht?
Wer den Führerschein vergessen hat, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.
Von Katrin Jokic
Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt – stimmt das?
In sozialen Medien und WhatsApp-Gruppen kursiert aktuell die Behauptung, ab April sei das Autofahren in Deutschland auch ohne Führerschein erlaubt. Schnell ist dabei der Eindruck entstanden, die Fahrerlaubnis sei künftig überflüssig. Doch so einfach ist es nicht. Tatsächlich startet im April ein Pilotprojekt – aber es betrifft nicht den Führerschein, sondern ein anderes Dokument.
Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt: Das steckt wirklich dahinter
Das Gerücht geht auf einen Pilottest des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zurück. Ab April 2025 wird in Deutschland der digitale Fahrzeugschein getestet – nicht der digitale Führerschein. So berichtet es das Ministerium in einem Artikel. Im Rahmen der Testphase können laut heise online rund 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Fahrzeugschein auf dem Smartphone speichern und bei Kontrollen digital vorzeigen (2).
Der Führerschein bleibt davon unberührt: Wer Auto fährt, benötigt nach wie vor eine gültige Fahrerlaubnis. Und auch der Führerschein selbst – egal ob in Papierform oder als Scheckkarte – muss weiterhin mitgeführt werden.
Digitaler Führerschein: Das ist geplant
Der digitale Führerschein ist Teil einer umfassenderen Digitalisierungsstrategie, die unter anderem auch auf EU-Ebene vorangetrieben wird. Perspektivisch sollen Führerscheine über die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden – ein einheitliches digitales Ausweisdokument für die gesamte EU. In Deutschland sorgt nun eine Ausnahmeverordnung dafür, dass der digitale Führerschein bereits jetzt in einem Testbetrieb erprobt werden kann. Wer daran teilnimmt, kann bei einer Kontrolle das Smartphone zücken, statt nach dem Führerschein im Portemonnaie zu suchen.
Wie sind die Regeln bislang?
Grundsätzlich gilt laut Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 4 Abs. 2 FeV), dass Autofahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein mitführen müssen. Wer den Führerschein vergessen hat, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Wer hingegen gar keine Fahrerlaubnis besitzt, begeht eine Straftat (§ 21 StVG), die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Begriff „Fahren ohne Führerschein“ ist daher missverständlich – es macht rechtlich einen großen Unterschied, ob man die Fahrerlaubnis nicht dabeihat oder sie einem gar nicht zusteht.
Was gilt ab April für Otto Normalverbraucher?
Für die meisten Autofahrer ändert sich ab April 2025 zunächst nichts. Nur wer Teil des Pilotprojekts ist, darf den Führerschein digital vorzeigen – und sollte sicherheitshalber trotzdem das physische Dokument mitführen. Erst wenn die Testphase ausgewertet und die rechtlichen Grundlagen bundesweit angepasst sind, kann der digitale Führerschein zur neuen Norm werden. Das Ziel: mehr Komfort im Alltag und weniger Papierkram. Bis dahin gilt weiterhin: Führerschein nicht vergessen – zumindest noch nicht.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde nachträglich überarbeitet. In einer früheren Version hieß es fälschlicherweise, dass ab April 2025 der digitale Führerschein getestet werde. Tatsächlich betrifft die Pilotphase jedoch den digitalen Fahrzeugschein. Wir haben die entsprechenden Passagen korrigiert und präzisiert.