Bodenpersonal-Streik an den Flughäfen

Gibt es eine Entschädigung bei Flugausfall?

Hier erfahren Sie, ob es bei einem Flugausfall wegen des Bodenpersonal-Streiks heute eine Entschädigung gibt.

Gibt es eine Entschädigung bei Flugausfall?

Kann man auf eine Entschädigung hoffen?

Von Lukas Böhl

Wenn ein Flug aufgrund eines Streiks des Bodenpersonals ausfällt, stellt sich für betroffene Passagiere die Frage, ob sie Anspruch auf Entschädigungen oder andere Leistungen haben. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt, unter welchen Umständen Fluggäste Ausgleichszahlungen oder Betreuungsleistungen erhalten.

Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung

Laut Luftfahrt-Bundesamt haben Fluggäste grundsätzlich einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wird. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:

Ein Entschädigungsanspruch entfällt jedoch, wenn die Airline nachweisen kann, dass der Flugausfall auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist.

Streik als außergewöhnlicher Umstand?

Laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland hängt die Einordnung eines Streiks als außergewöhnlicher Umstand von der konkreten Situation ab:

Hinweis: Ob tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen.

Welche Rechte bestehen dennoch?

Auch wenn keine Entschädigung gezahlt werden muss, haben Passagiere nach der EU-Verordnung Anspruch auf:

Wie können Passagiere ihre Ansprüche geltend machen?

Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland sollten Fluggäste folgende Schritte befolgen:

Fazit

Wird ein Flug wegen eines Bodenpersonal-Streiks gestrichen, haben Fluggäste zwar Anspruch auf alternative Beförderung oder Ticket-Erstattung, aber nicht zwingend auf eine finanzielle Entschädigung. Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt von den Umständen ab. In jedem Fall sollten Betroffene ihre Ansprüche bei der Airline geltend machen und Belege für entstandene Kosten aufbewahren. Weitere Informationen dazu bieten das Luftfahrt-Bundesamt und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.