Die Kosten für ein Dach über dem Kopf sind für viele eine große Last. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag der Linken vor dem nächsten „Wohngipfel“.
Über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland wohnt zur Miete. Damit ist Deutschland laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts Mieterland Nummer eins in der EU. Entsprechend viele Menschen leiden unter den steigenden Mieten der vergangenen Jahre – besonders in großen Städten.
Von Markus Brauer/dpa
Bundesweit fühlen sich laut einer Umfrage 40 Prozent der Menschen durch hohe Wohnungskosten eher stark oder sehr stark belastet. Gemeint sind die Miete oder die Finanzierung von Wohneigentum. Unter den Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Strom ächzen sogar mehr als die Hälfte.
Dies geht aus einer Erhebung des Instituts Verian mit 1015 Befragten von Ende November im Auftrag der Linken hervor.
Wohnkosten sind über Jahre vor allem in Großstädten stark gestiegen, während der Neubau den Zielen hinterherhinkt. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat deshalb zu einem weiteren Wohngipfel an diesem Donnerstag (5. Dezember) geladen.
Erschreckende Zahlen zur Mieten-Lage in Deutschland
Linke: Bau-Bilanz der Regierung ist „verheerend“
Die Menschen fühlten sich alleingelassen, die Bilanz der Bundesregierung sei verheerend, konstatiert die Vorsitzende der Linken-Gruppe im Bundestag, Heidi Reichinnek. „In Berlin haben wir gesehen, dass ein Mietendeckel Mieten effektiv senken kann.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die Bilanz der geplatzten Koalition aus SPD, Grünen und FDP ernüchternd. „Viele zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags wurden nicht umgesetzt“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.
Info: So funktioniert die Mietpreisbremse
Wohnungsmarkt Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie läuft aktuell bis Ende 2025. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Sie muss eine Anwendung zudem begründen.
Frist Im Gesetz zur Mietpreisbremse ist bislang geregelt, dass die Verordnungen der Länder dazu spätestens am 31. Dezember 2025 auslaufen. In sieben Bundesländern läuft die Mietpreisbremse sogar schon vorher aus, als Erstes in Berlin am 31. Mai.