Am 10. Februar 2024 werden zwei ukrainische Nachwuchsbasketballer am Hauptbahnhof von Oberhausen in aller Öffentlichkeit erstochen. Jetzt sind die vier Täter verurteilt worden. Sie sind selbst noch jung.
Der Prozess gegen die Mörder der beiden jungen Ukrainer fand vor dem Essener Landgericht statt.
Von Markus Brauer/dpa
Der Angriff kam aus dem Nichts: Vor knapp zehn Monaten sind zwei ukrainische Nachwuchsbasketballer in Oberhausen erstochen worden. Nun wurden die vier Angeklagten in dem Fall wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes zu achteinhalb bis zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.
Rekonstruktion eines Doppelmordes
Ermordet, weil sie aus der Ukraine stammten?
Die Hintergründe der Tat sind bis heute unklar. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass die Sportler angegriffen wurden, weil sie aus der Ukraine kamen. Die beiden Opfer galten als große Basketball-Talente und waren vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. In Düsseldorf spielten sie bei den ART Giants in der U19-Bundesliga.
Dieses Motiv bestätigte sich laut Urteil aber nicht. Drei der Angeklagten haben selbst syrische Pässe, der vierte hat die deutsche und griechische Staatsangehörigkeit.
Angeklagte „suchten Stress“
Nach Angaben von Gerichtssprecher Mathias Küsters haben die zur Tatzeit 14 bis 16 Jahre alten Angeklagten „Stress gesucht“. Sie hätten sich kurz vor der Tat verabredet, „Ärger zu provozieren“. Täter und Opfer hätten im selben Bus gesessen. Einen Anlass hätten die Basketballer ihnen nicht gegeben.
Viel wurde über die Angeklagten nicht bekannt. Der Prozess fand wegen ihres jugendlichen Alters komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der zur Tatzeit 15-Jährige soll den Messerangriff gestanden haben. Andere sollen Schläge zugegeben haben.
Eltern eines der Opfer verfolgten Prozess
Die Eltern eines der Opfer verfolgten den Prozess fast komplett. Sie waren für die Verhandlungstage in Essen extra aus der Ukraine angereist, wo sie inzwischen wieder leben. Die Angeklagten hatten sich zwar bei ihnen entschuldigt. „Für die Eltern ist es allerdings schwer, damit umzugehen“, betont ihre Anwältin Alice Scaglione nach Prozessende. „Ihre Kinder werden nie wiederkommen.“
In die Urteile flossen außerdem noch weitere Straftaten ein. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb bis zehn Jahre Jugendhaft beantragt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.