(Un)Gesunde Ernährung

So stark sind unsere Lebensmittel mit Pestiziden belastet

Die allermeisten untersuchten Karotten, Kartoffeln und Äpfel weisen nur wenig Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Häufiger gab es Überschreitungen etwa bei Mangos, Reis und Tee.

So stark sind unsere Lebensmittel mit Pestiziden belastet

2023 wurden für die Studie des BVL mehr als 22.000 Lebensmittelproben auf Rückstände von mehr als 1000 verschiedenen Stoffen untersucht. Die Höhe der Belastung hing demnach besonders von der Herkunft der Erzeugnisse ab:

Von Markus Brauer/dpa

Bei in Deutschland gehandelten Lebensmitteln überschritten die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2023 nur selten die geltenden Grenzwerte. In häufig verzehrten Lebensmitteln wie Karotten, Kartoffeln, Äpfeln, aber auch in saisonalen Erzeugnissen wie Erdbeeren und Spargel seien kaum oder keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen worden, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt.

PRESSEMITTEILUNG: Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Die Belastungssituation schwankt abhängig von der Art der Kultur und der Herkunft der Lebensmittel. https://t.co/GrO7Hzfq2Bpic.twitter.com/HPJ7treqP6 — BVL (@BVL_Bund) January 15, 2025

Mangos, Tee, Reis und Erdnüsse eher belastet

Demnach wurden 2023 mehr als 22.000 Lebensmittelproben auf Rückstände von mehr als 1000 verschiedenen Stoffen untersucht. Die Höhe der Belastung hing demnach besonders von der Herkunft der Erzeugnisse ab:

Bio-Lebensmittel deutlich weniger belastet

Lebensmittel aus ökologischem Anbau, wo im Vergleich zu konventionellem Anbau deutlich weniger Pflanzenschutzmittel erlaubt sind, enthielten generell weniger Rückstände:

Werte unterhalb der Rückstandshöchstgehalte seien gesundheitlich unbedenklich, schreibt das BVL. Eine Überschreitung sei aber nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko. „Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist“, erläutert das Bundesamt.