In einer Lörracher Gemeinde kam es laut katholischer Kirche zu finanziellen Unregelmäßigkeiten. Ein Geistlicher wird nun vom Gottesdienst ausgeschlossen.
Ein Geistlicher wird nun vom Gottesdienst ausgeschlossen. (Symbolbild)
Von red/dpa/lsw
Weil er nach Auffassung eines katholischen Kirchengerichts Spenden und Kollekten nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendete und andere Delikte beging, muss ein früherer Lörracher Pfarrer nun büßen. Der Geistliche dürfe in dem betreffenden südbadischen Dekanat in den nächsten zehn Jahren weder seelsorgerlich tätig sein noch an Gottesdiensten teilnehmen, teilte die Erzdiözese Freiburg mit.
Das kirchenrechtliche Urteil ist den Angaben zufolge rechtskräftig. Eine Stellungnahme des Betroffenen war zunächst nicht zu erhalten.
Wie die Erzdiözese weiter mitteilte, war ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Untreue bereits im November vorvergangenen Jahres gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der Betrag wurde in der Mitteilung nicht genannt.
Vermögensverwaltung bleibt tabu
„Im kirchlichen Strafverfahren ging es darum, zu prüfen, ob der Angeklagte gegen kirchliches Recht verstoßen hat und nach den Normen des katholischen Kirchenrechts straffällig geworden ist“, berichtete die Erzdiözese. Der Mann wurde auch wegen sogenannter Urkundendelikte verurteilt, Details dazu blieben offen. Er habe zudem nicht alle gewünschten Messen gefeiert.
Für die nächsten 20 Jahre ist der Bereich der Vermögensverwaltung für ihn tabu. Der Geistliche könnte aber etwa im pastoralen Dienst eingesetzt werden, darüber werde gesprochen.