Illerkirchberg

Unbehagen über Reisepläne eines Vergewaltigers

Ein abgeschobener Afghane will wohl zurück zu Freundin und Kind nach Illerkirchberg. Der Bürgermeister setzt auf die Widerstandskraft der Ausländerbehörden.

Unbehagen über Reisepläne eines Vergewaltigers

Auch die Tötung einen Mädchens im Jahr 2022 durch einen anderen Afghanen bewegt die Menschen noch immer.

Von Rüdiger Bäßler

In der Gemeinde Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis ist neue Unruhe spürbar. Diese Woche wurde bekannt, dass der im vergangenen August abgeschobene Afghane N. seine Rückkehr nach Deutschland plant. Der Mann war wegen der Teilnahme an der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in der Halloween-Nacht 2019 zu gut zwei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung der Strafe musste die Gemeinde den Verurteilten weiter unterbringen. Unter anderem bei einer Bürgerversammlung im Januar 2023, als der Fall plötzlich publik geworden war, machten Einwohner Behördenvertretern gegenüber schwere Vorwürfe.

Nun haben der Sender RTL und die Bild-Zeitung den mittlerweile 32-Jährigen offenbar im Iran kontaktiert. Er wolle zurück nach Deutschland, zu einer Frau, mit der zusammen er ein Kind gezeugt hatte, so die Berichte. Es kam im Oktober 2024 zur Welt, wie 2024 ein Ulmer Rechtsanwalt schilderte, der N. im Asylverfahren vertrat. Von N. gehe keine Gefahr mehr aus, das Kind werde die deutsche Staatsangehörigkeit haben, so der Anwalt damals. Er fügte hinzu: „Wo der Sinn ist, eine junge Familie auseinanderzureißen, bedarf schon der Erklärung“.

Ein Rechtsverfahren in der Schwebe

Jetzt, nach Bekanntwerden der Rückkehrpläne, will sich der Anwalt nicht mehr äußern. „Ich gebe keine Stellungnahme zu dem Fall“, sagte er am Freitag auf Anfrage. Im baden-württembergischen Justizministerium weiß man mehr. Das berichtete die dpa am Donnerstag mit Berufung auf einen Sprecher. Demnach habe der Anwalt von N. wenige Monate nach der Abschiebung an den Hindukusch eine Verkürzung des mehrjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbots beantragt. Dieser Antrag sei durch das Tübinger Regierungspräsidium abgelehnt worden. Gegen den Entscheid sei wiederum Einspruch eingelegt worden, der Ausgang des Verfahrens ist offen. N. sei als „rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“ eingestuft.

Der Bürgermeister von Illerkirchberg, Markus Häußler, hat die bisherigen Berichte genau verfolgt. Er sei vorläufig beruhigt darüber, „dass die Landesverwaltung einen entsprechenden Antrag von Herrn N. abgelehnt hat und er insofern ganz offensichtlich nicht legal einreisen kann“. Das sei „nach meinem Verständnis auch konsequent und nachvollziehbar“. Er mache sich „derzeit keine Sorgen“ wegen einer möglichen Wiedereinreise des Afghanen. Über die Stimmung in seiner Gemeinde will der Bürgermeister derzeit nicht reden. Die Erinnerungen an den Aufruhr in der Gemeinde, insbesondere nach der Tötung der 14-jährigen Ece auf dem Schulweg Anfang Dezember 2022 durch einen Eritreer, sind nicht verblasst. Häußler: „Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass Straftäter, die ursprünglich Schutz in unserem Land suchten, keine Bleibeperspektive haben dürfen. Es war der sprichwörtliche Stachel im Fleisch der Gemeinde, dass wir Herrn N. nach seiner Haftentlassung gegen unseren Willen erneut unterbringen mussten.“

Von illegalen Reiseplänen ist nichts bekannt

Klare Position bezieht auch die Ausländerbehörde des Landratsamtes Alb-Donau-Kreises. Eine Sprecherin sagte am Freitag: „Wir lehnen eine erneute Aufnahme von Herrn N. in Deutschland ab.“ Besonders bei rechtskräftig verurteilten Straftätern sei „die Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen essenziell, um die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats zu wahren“. Die Sicherheit der Allgemeinheit müsse „Vorrang vor individuellen Bleibeinteressen“ haben.

Von einer möglicherweise illegal geplanten Wiedereinreise von N. wisse man nichts, so die Kreisbehörde. „Da nach Erlass der Ausweisungsverfügung weitere strafrechtliche Verurteilungen des Betroffenen erfolgt sind, wurde durch das Regierungspräsidium Tübingen die Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes abgelehnt und die Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbotes auf acht Jahre verlängert. Diese Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig.“ Die Ausländerbehörde und der Regionale Sonderstab für Gefährliche Ausländer beim Regierungspräsidium Tübingen arbeiteten „weiterhin eng zusammen“.