Vorfall in Hagen

Vater vergnügt sich bei Prostituierter - 3-jähriger Sohn allein im heißen Auto

Ein Mann hat sich im nordrhein-westfälischen Hagen bei einer Prostituierten vergnügt und seinen dreijährigen Sohn währenddessen im heißen Auto zurückgelassen. Der Junge wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei zeigte den Mann an.

Im im nordrhein-westfälischen Hagen hat sich ein Vater mit einer Prostituierten vergnügt und seinen dreijährigen Sohn im heißen Auto zurückgelassen (Symbolfoto).

© Gerhard Seybert - stock.adobe.com/Gerhard Seybert

Im im nordrhein-westfälischen Hagen hat sich ein Vater mit einer Prostituierten vergnügt und seinen dreijährigen Sohn im heißen Auto zurückgelassen (Symbolfoto).

Von red/AFP

Ein Mann hat sich im nordrhein-westfälischen Hagen bei einer Prostituierten vergnügt und seinen dreijährigen Sohn währenddessen im heißen Auto zurückgelassen. Der Junge wurde durch Passanten befreit und zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, wie die Polizei in Hagen am Dienstag berichtete. 

Ein Zeuge alarmierte am Montagabend die Polizei, nachdem er das stark schwitzende Kind in einem Kindersitz auf der Rückbank eines Autos bemerkt hatte. Der von außen verschlossene Wagen stand demnach ungeschützt in der Sonne. Die Fenster waren etwa einen Zentimeter weit geöffnet.

Anzeichen einer Dehydrierung bei Dreijährigem

Nach Aufforderung des Zeugen öffnete der kleine Junge die Tür von innen. Weitere Passanten versorgten den Dreijährigen mit Wasser. Der Rettungsdienst stellte bei dem Kind eine erhöhte Körpertemperatur und erste Anzeichen einer Dehydrierung fest. Der Junge wurde ins Krankenhaus gebracht.

Als der Vater zu seinem Wagen zurückkehrte, gab er an, er habe sich bei einer Freundin „verquatscht“. Sein Sohn habe ohnehin im Auto geschlafen. Die Ermittlungen der Polizei ergaben allerdings, dass der Mann kurz nach acht Uhr abends den Wagen abstellte und eine Prostituierte aufsuchte. Zu diesem Zeitpunkt herrschten draußen 26 Grad Celsius. Gegen den Mann wurde Anzeige wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie fahrlässiger Körperverletzung erstattet.

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Erstellt:
13. August 2024, 16:38 Uhr

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