Solidaritätszuschlag

Urteil über den Soli ist gefallen

Der Streit um den Solidaritätszuschlag geht in die entscheidende Phase: Hier erfahren Sie, wann das Urteil verkündet wird.

Urteil über den Soli ist gefallen

Heute fällt das Urteil in Sachen Soli.

Von Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat heute um 10 Uhr sein lang erwartetes Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags verkündet. Demnach ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß. Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt. Der Zweite Senat hatte im vergangenen November öffentlich über die entsprechende Verfassungsbeschwerde verhandelt – nun folgte die Entscheidung, auf die viele Steuerzahler, Unternehmen und Politiker mit Spannung gewartet haben.

Lesetipp: Ab wann zahlt man noch Soli?

Hintergrund: Streit um Fortbestand einer Ausnahmeregelung

Der Solidaritätszuschlag, eingeführt 1995 zur Finanzierung der deutschen Einheit, wurde auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II zum Jahresende 2019 weiter erhoben. Zwar wurde die Abgabe ab 2021 für rund 90 Prozent der Einkommensteuerzahler durch eine angehobene Freigrenze faktisch abgeschafft – nicht jedoch für Spitzenverdiener und Kapitalgesellschaften. Genau das sehen die Beschwerdeführer als verfassungswidrig an.

Sie argumentieren, dass der ursprüngliche Zweck des Soli – die Unterstützung der neuen Bundesländer – weggefallen sei, wodurch die Abgabe ihre Legitimation verloren habe. Außerdem rügen sie eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, da nur bestimmte Einkommensgruppen weiterhin zur Kasse gebeten würden.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.