Die Union aus CDU und CSU hat eine „Kleine Anfrage“ mit 551 Fragen über Nichtregierungsorganisationen an die Bundesregierung eingereicht. Was es mit einer „Kleinen Anfrage“ auf sich hat, erfahren Sie hier.
Ein Mann macht Notizen.
Von Michael Haug
Es war eines der großen Themen der vergangenen Tage: Die CDU/CSU-Fraktion hat bei der Bundesregierung 551 Fragen zu Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Form einer „Kleinen Anfrage“ eingereicht. Sie argumentiert mit Transparenzgründen.
Kritiker werfen der Unionsfraktion Einschüchterungsversuche gegen Organisationen, die die sogenannten „Demos gegen rechts“ mitorganisiert haben, vor.
Was ist eine „Kleine Anfrage“?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Vorgehen der CDU/CSU-Fraktion rechtens ist. Fraktionen oder Abgeordnete in Fraktionsstärke können sich mit einer „Kleinen Anfrage“ jederzeit an die Bundesregierung wenden. Diese muss dann schriftlich innerhalb von zwei Wochen Auskunft über bestimme Sachverhalte geben.
Eine „Großen Anfrage“ wird ebenfalls schriftlich beantwortet und danach auf Verlangen im Bundestag diskutiert. Wird die Beantwortung einer „Großen Anfrage“ abgelehnt, kann sie vom Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Die Statistik
Laut der Parlamentsdokumentation des Deutschen Bundestages gab es in der 20. Wahlperiode, zwischen 2021 und 2025, insgesamt 4.538 Kleine Anfragen. 2.002 stammten von der AfD, 1.091 von der CDU/CSU.
In der 19. Wahlperiode, zwischen 2017 und 2021, wurden 11.677 Kleine Anfragen gestellt. 3.747 wurden von der FDP eingereicht, 3.479 von der AfD und 2.803 von den Linken.