Auch dieses Jahr schließen die Wahllokale um 18 Uhr. Doch was passiert, wenn sich um Punkt 18 Uhr noch eine lange Schlange vor dem Wahllokal gebildet hat?
Was tun, wenn die Warteschlange so lang ist?
Von Lukas Böhl
Laut § 60 der Bundeswahlordnung wird das Ende der Wahlzeit durch den Wahlvorsteher offiziell bekanntgegeben. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass alle noch Wartenden ausgeschlossen werden. Denn entscheidend ist: Alle Wahlberechtigten, die sich vor Ablauf der Wahlzeit im Wahlraum oder aufgrund von Platzmangel davor befinden, dürfen noch ihre Stimme abgeben.
Praktische Tipps für Wähler
Was passiert nach 18 Uhr?
Sobald alle vor 18 Uhr anwesenden Wähler ihre Stimme abgegeben haben, erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen. Anschließend beginnt direkt die Auszählung der Stimmen.