Schneeräumen ist in Deutschland eine Bürgerpflicht und gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Schneeschippen verweigert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch wann man der weißen Pracht zu Leibe rücken muss, ist genau geregelt. Ein Überblick über das geltende Recht.
Werktags sind die Abschnitte zwischen 7 und 20 Uhr passierbar zu halten, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.
Von Markus Brauer/dpa
Winter in Deutschland. Doch so schön Schnee und Eiskristalle auch sind, bringt die weiße Pracht auch unangenehme Seiten und gewisse Pflichten mit sich. Schneeräumen ist so eine. Überfrierende Nässe und Schnee können Gehwege in spiegelglatte Rutschbahnen verwandeln und so zur Gefahr für Fußgänger werden. Damit nichts passiert, sind Immobilieneigentümer gefragt.
Viele Mieter und Vermieter stellen sich deshalb die Frage: Ab wann darf oder muss man mit der Schaufel über den Boden kratzen?
Ab wann Schnee muss man räumen?
Warum geht Verkehrssicherheit vor?
Droht ein Bußgeld für Verweigerer?
Welche Verpflichtung haben Eigentümer?
Soll man Streusalz verwenden?
Streusalz sollte dabei nicht zum Einsatz kommen, rät Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Aufgrund seiner schädigenden Auswirkung auf Pflanzen, Böden und Grundwasser ist der Einsatz von Salz als Streumittel in den allermeisten Kommunen verboten. Erlaubt sind hingegen Sand, Asche, Splitt oder Granulat.
Können die Räumkosten umgelegt werden?
Wie sinnvoll ist eine Haftpflichtversicherung?
Vor Ansprüchen bei Vernachlässigung der Räumpflicht können sich Mieter und Eigentümer selbst genutzter Immobilien durch eine Privathaftpflichtversicherung absichern. Wer seine Immobilie vermietet, braucht dazu eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Kann man das Räumen steuerlich absetzen?
Wichtig für die Absetzbarkeit: Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen die einzelnen Posten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Außerdem muss der Rechnungsbetrag überwiesen werden. Wer bar zahlt, geht leer aus.