Erhöhung des Zusatzbeitrages

Wie oft kann man die Krankenkasse wechseln?

Die Erhöhung des Zusatzbeitrages der Krankenkassen veranlasst viele Versicherte zum Wechsel. Doch wie oft kann man kündigen und wie funktioniert der Wechsel? Die wichtigsten Infos hier.

Wie oft kann man die Krankenkasse wechseln?

Spätestens nach 12 Monaten können Sie wechseln.

Von Redaktion

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann für viele Versicherte eine interessante Option sein, insbesondere wenn Beitragssteigerungen wie die Erhöhung des Zusatzbeitrags im Jahr 2025 angekündigt werden. Doch wie oft ist ein solcher Wechsel möglich und welche Fristen müssen dabei beachtet werden? Dieser Artikel liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Reguläre Wechselmöglichkeiten

Grundsätzlich sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mindestens zwölf Monate an ihre gewählte Krankenkasse gebunden. Nach Ablauf dieser Mindestbindungsfrist können sie die Kasse regulär wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt regulär zwei Monate zum Monatsende. Der Wechsel erfolgt einfach durch die Wahl einer neuen Krankenkasse, die anschließend die bisherige Kasse über den Wechsel informiert. Eine separate Kündigung ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr notwendig.

Beispiel:

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhungen

Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht einen Wechsel der Krankenkasse auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindungsfrist. Dieses Recht greift insbesondere dann, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht.

Wichtige Fristen beim Sonderkündigungsrecht:

Der Wechsel muss bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, in dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.

Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Bis dahin müssen Versicherte den höheren Beitrag zahlen.

Beispiel:

Versicherte sollten dabei beachten, dass sie die erhöhten Beiträge bis zum Wirksamwerden des Wechsels weiterhin an ihre alte Krankenkasse zahlen müssen.

Ausnahmen von der Bindungsfrist

Es gibt einige Fälle, in denen die Mindestbindungsfrist nicht gilt:

Schritte für den Krankenkassenwechsel

Neue Kasse auswählen: Prüfen Sie Zusatzleistungen, Wahltarife und Zusatzbeiträge.

Beitrittserklärung einreichen: Der Antrag wird an die neue Krankenkasse gestellt.

Information der alten Krankenkasse: Die neue Kasse übernimmt diese Formalität.

Arbeitgeber informieren: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über den Wechsel in Kenntnis setzen.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen, wenn: