94 Jahre, pflegebedürftig – und bald im Gefängnis?

Einer Stuttgarterin drohen wegen Subventionsbetrug 45 Tage Haft, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen kann. Ihr Verteidiger sagt, ihre Unschuld sei offensichtlich. Eine Odyssee durch das deutsche Strafrecht.

Eine betagte Frau soll wegen Subventionsbetrugs ins Gefängnis – nur in welches?

© dpa/Christoph Schmidt

Eine betagte Frau soll wegen Subventionsbetrugs ins Gefängnis – nur in welches?

Von Jörg Nauke Stuttgart - Eine betagte Stuttgarterin läuft Gefahr, den Rekord für die älteste je in ein baden-württembergisches Gefängnis einsitzende Person einzustellen. Sie ist 94 Jahre alt, leicht dement, hat Pflegegrad 3 – und am 17. Dezember vorigen Jahres einen Formbrief der Bewährungs- und Gerichtshilfe erhalten, in der ihr mitgeteilt wird, dass ihr wegen einer nicht gezahlten Strafe nun ...

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Erstellt:
25. April 2025, 22:08 Uhr
Aktualisiert:
26. April 2025, 00:04 Uhr

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