Mädchen abgestürzt
Ab welchem Alter dürfen Kinder Sessellift fahren?
Während in den meisten Alpenländern genaue Sesselbahn-Regeln für die Körpergröße gelten, orientiert man sich in Deutschland an Eigenverantwortung und Schulpflichtigkeit.

© dpa/Valentin Gensch
An der Herzogenhornbahn am Feldberg hat sich Anfang März ein schwerwiegender Vorfall ereignet.
Von Michael Maier
Dramatische Szenen Anfang März an der Herzogenhornbahn am Feldberg im Schwarzwald: Ein achtjähriges Mädchen stürzte aus dem Vierer-Sessellift in Todtnau-Fahl (Kreis Lörrach) aus acht Metern Höhe ab. Das Kind war womöglich zu klein für einen selbstständigen Einstieg, wurde vom Sessel am Rücken getroffen und konnte sich dann nur noch notdürftig festklammern.
Eine niederländische Skifahrerin hielt das Mädchen laut SWR-Berichten im fahrenden Lift zwei Minuten lang fest, bis ihre Kräfte nachließen und sie letztendlich loslassen musste. Besonders kritisch: Der Sicherheitsbügel war wohl nicht geschlossen und das Personal soll nach Recherchen des SWR nicht sofort auf Hilferufe reagiert haben.
8-jähriges Mädchen unter Schock
Entgegen einer ersten „glimpflichen“ Darstellung – mutmaßlich nach Hilfeleistung durch die Bergwacht – erlitt das Mädchen erhebliche Prellungen an Halswirbelsäule, Becken und Unterleib sowie psychische Folgebelastungen durch den Vorfall.
Nach dem Sesselbahn-Unfall wurde inzwischen auch die Landesbergdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg eingeschaltet. „Im Rahmen unserer behördlichen Aufsichtspflicht untersuchen wir umfassend, ob Mängel der technischen oder organisatorischen Betriebssicherheit der Anlage den Unfall an der Herzogenhornbahn verursacht haben können. Hierfür waren zwei Vertreter der Landesbergdirektion vor Ort“, teilte das Amt dem SWR mit. Ein technischer Defekt konnte zwar ausgeschlossen werden, doch sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung.
Mindestgröße und -alter für Kinder im Sessellift
Aber ab welchem Alter dürfen Kinder eigentlich allein oder in Begleitung Sessellift fahren? Die Internationale Organisation für das Seilbahnwesen (O.I.T.A.F.), 1959 in Mailand gegründet, vereint Mitglieder aus 30 Staaten und entwickelt wichtige Sicherheitsrichtlinien für den Seilbahnbetrieb. Ihre Empfehlungen für die Kinderbeförderung werden in den Anrainerstaaten der Alpen unterschiedlich umgesetzt.
Seilbahnverband empfiehlt 1,25 Meter
Die OITAF selbst empfiehlt, dass Kinder unter 1,25 m Körpergröße nur in Begleitung befördert werden sollen. Diese Vorgabe wird in Frankreich direkt übernommen. Österreich differenziert genauer: Kinder unter 1,10 m dürfen nur auf dem Schoß oder Nebensitz mit Begleitung fahren, zwischen 1,10 m und 1,25 m ist eine Beförderung möglich, wenn eine geeignete Begleitperson im selben Sessel sitzt.
Deutschland laxer als Nachbarländer
In Deutschland orientiert man sich stattdessen meist an der Schulpflichtigkeit, die Schweiz lässt Kinder ab 6 Jahren unabhängig von der Größe alleine fahren. In Italien dürfen Kinder über 8 Jahre auch unter 1,25 m Körpergröße alleine fahren, allerdings müssen Verantwortliche bei Skipässen für Kinder eine entsprechende Erklärung unterschreiben.
Kinder, die kleiner als 1,25 Meter sind, sollten immer in Begleitung eines Erwachsenen fahren, rät jedenfalls der Tüv-Verband. Manche Sessellift-Betreiber haben das auch so in ihren Beförderungsbedingungen geregelt.
Sessellift-Abstürze sind übrigens nicht so selten, wie man glaubt. Laut einer OITAF-Statistik ereigneten sich in der Zeit zwischen 1990 und 2000 zum Beispiel jedes Jahr um die 20 Unfälle dieser Art. In 25 Prozent davon waren Kinder unter acht Jahren betroffen.