Ausländerbehörde erteilt Aufenthaltstitel
Abschiebung vom Tisch – Großeltern aus den USA dürfen bleiben
Die Hängepartie ist zu Ende. Deborah und Dennis Lorance dürfen in Deutschland bleiben. Die Ausländerbehörde Heilbronn hat ihnen, nachdem sie geklagt haben, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Erleichterung der beiden ist groß.

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Deborah und Dennis Lorance können endlich aufatmen.
Von Hilke Lorenz
Der Satz ist kurz und knapp. „In dieser Sache gab es vor dem Verwaltungsgericht eine Einigung im gerichtlichen Vergleichsweg“, schreibt das Landratsamt Heilbronn auf Anfrage. Übersetzt heißt das: Deborah (70) und Dennis Lorance (71), geboren in den USA, dürfen in Deutschland bleiben. Sie können dort leben, wo auch ihre beiden erwachsenen Töchter und deren Familien zu Hause sind. Damit geht für alle Betroffenen eine sehr zermürbende Zeit zu Ende.
Gute Nachrichten“, nennt Deborah Lorance das. Ihre Erleichterung ist groß. Die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart erläutert, das Gericht habe Behörde und Klägern einen Vergleich vorgeschlagen, nachdem die Anwältin der Lorances einen Eilantrag gegen den Bescheid der Ausländerbehörde gestellt hatte. Daraufhin habe das Landratsamt aber einen Aufenthaltstitel erteilt. So wie von Anbeginn des Verfahrens von Deborah und Dennis Lorance erhofft.
Eine Abschiebung wollte das Paar auf jeden Fall vermeiden
Das Großelternpaar, das im August 2023 nach Deutschland gekommen war und zeitnah einen Aufenthaltsantrag gestellt hatte, muss nun nicht länger damit rechnen, abgeschoben zu werden. Denn diese Drohung hatte lange im Raum gestanden. Erst hatte es geheißen, die beiden müssten noch vor Weihnachten ausreisen. Dann gab es durch den Eilantrag ihrer Anwältin einen Aufschub über die Festtage. Ungewiss war jedoch bis vor wenigen Tagen, wie das Verwaltungsgericht letztlich über den Eilantrag entscheiden würde. Einen Rückflug hatte das Paar nun für die nächste Woche gebucht.
Im Raum stand stets die Drohung, gegen das Ehepaar würde, wenn sie sich nicht an diese Fristen halten, ein mehrjähriges Einreiseverbot verhängt. Das wollten die beiden gesetzestreuen Senioren nicht. Zudem hätte es ihnen ein solches Einreiseverbot unmöglich gemacht, zwischen den USA und Deutschland auf Basis eines Touristenvisums hin und her zu reisen. So aber hätten sie im ungünstigsten Fall wenigstens weiter ihre Familie besuchen können.
Aufmerksamkeit hatte der Fall erregt, weil die studierte Psychologin und der ehemalige Anwalt vom deutschen Staat keinerlei finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen wollten. Durch den Verkauf ihres Hauses in den USA und ihre Pensionen sind sie für die Zukunft abgesichert. Das ließ die Ausländerbehörde jedoch zunächst nicht gelten. Sie beharrte darauf, die Erteilung eines Aufenthaltstitels für sie sei im Aufenthaltsrecht nicht vorgesehen. Weder die Aufnahme von Arbeit oder eine Ausbildung lägen als mögliche Gründe vor, noch ein Härtefall, der eine Familienzusammenführung rechtfertige. Jetzt hat die Ausländerbehörde aber wohl anerkannt, dass die beiden zur Gruppe „wohlhabender Ausländer“ gehören, „die sich in Deutschland niederlassen wollen und hier von ihrem Vermögen leben können“. Dafür hatte ihre Anwältin im Nachgang Belege bei der Behörde vorgelegt.