Moment des Schreckens in Albstadt

Anklage nach mutmaßlicher Geiselnahme in Polizeirevier

Es waren Momente des Schreckens im Polizeirevier Albstadt: Ein Mann behauptet, eine Handgranate bei sich zu tragen. Er will zu einem Festgenommenen. Die Polizisten haben Angst, setzen sich aber durch.

Wegen des Verdachts der Geiselnahme im Polizeirevier in Albstadt (Zollernalbkreis) ist gegen einen 42 Jahre alten Mann Anklage erhoben worden. (Symbolbild)

© imago images/Jan Huebner/Blatterspiel

Wegen des Verdachts der Geiselnahme im Polizeirevier in Albstadt (Zollernalbkreis) ist gegen einen 42 Jahre alten Mann Anklage erhoben worden. (Symbolbild)

Von red/dpa/lsw

Wegen des Verdachts der Geiselnahme im Polizeirevier in Albstadt (Zollernalbkreis) ist gegen einen 42 Jahre alten Mann Anklage erhoben worden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Hechingen hatte der Mann Ende Juni das Polizeirevier betreten und Zugang zum Zellentrakt gefordert, um zu einem festgenommenen Landsmann aus der Ukraine vorzudringen. Dieser soll mehrere Körperverletzungsdelikte begangen haben, eines seiner Opfer soll auch der 42-Jährige gewesen sein. Um seine Forderung zu untermauern, habe der Mann vorgetäuscht, eine Handgranate bei sich zu haben und gesagt, dass er die „Bombe zünden“ werde. 

Während des rund 30 Minuten währenden Vorgangs habe der Verdächtige seine Hand in der Tasche gehabt und von einer entsicherten Handgranate gesprochen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. „Die beiden anwesenden Polizeibeamten gingen – nicht zuletzt wegen des aktuellen Krieges in der Ukraine – tatsächlich davon aus, dass der Angeschuldigte eine scharfe Handgranate bei sich hatte“, erklärte die Anklagebehörde weiter. 

Die Beamten ließen den Mann jedoch nicht durch und konnten ihn schließlich überwältigen und festnehmen. Er war unbewaffnet und führte auch keine Sprengmittel mit sich. Verletzt wurde niemand.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der 42-Jährige erheblich betrunken. Er hat sich demnach bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Landgericht muss nach nun darüber entscheiden, ob es ein Hauptverfahren eröffnet.

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Erstellt:
23. August 2024, 15:52 Uhr

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