Veruntreuungsprozess in Frankreich

Anwalt kündigt Berufung gegen Le-Pen-Urteil an

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen wird nach Angaben ihres Anwalts Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern einlegen. Das Urteil jetzt kommt einem Karriereende gleich.

Marine Le Pen – das Urteil trifft die Politikerin hart.

© AP/Thibault Camus

Marine Le Pen – das Urteil trifft die Politikerin hart.

Von red/AFP

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen wird nach Angaben ihres Anwalts Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern einlegen. Das am Montag verkündete Urteil, wonach Le Pen für fünf Jahre nicht für politische Ämter kandidieren darf, sei ein „Schlag für die Demokratie“, sagte Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut vor der Zentrale ihrer Partei Rassemblement National (RN) in Paris. Le Pen bleibe weiter „kämpferisch“, betonte Parteisprecher Laurent Jacobelli. 

Favoritin in Umfragen

Ein Gericht in Paris hatte der Rechtspopulistin Le Pen, die bislang in Umfragen als Favoritin bei der Präsidentschaftswahl 2027 galt, am Morgen mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre die Wählbarkeit entzogen. Zudem verurteilte das Gericht die 56-Jährige zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe. Zwei Jahre der Haftstrafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei Jahre soll Le Pen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Ins Gefängnis muss sie damit nicht.

 

Zum Artikel

Erstellt:
31. März 2025, 15:52 Uhr
Aktualisiert:
1. April 2025, 10:20 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen