Gewalttat in Albstadt-Lautlingen mit drei Toten

Auch angeschossene Mutter außer Lebensgefahr

Mutter und Tochter haben die Gewalttat in Albstadt-Lautlingen mit drei Toten überlebt. Nachdem die Tochter bereits in der vergangenen Woche als Zeugin vernommen werden konnte, ist nun auch ihre Mutter außer Lebensgefahr.

Am 14. Juli lösten Schüsse bei einer innerfamiliären Gewalttat einen Großeinsatz der Polizei im Albstädter Stadtteil Lautlingen aus.

© AFP/Silas Stein

Am 14. Juli lösten Schüsse bei einer innerfamiliären Gewalttat einen Großeinsatz der Polizei im Albstädter Stadtteil Lautlingen aus.

Von Florian Dürr

Die Gewalttat mit drei Toten am Sonntag, 14. Juli, in Lautlingen, einem Stadtteil von Albstadt (Zollernalbkreis), hat in der Stadt und bundesweit für Entsetzen gesorgt. Ein 63-jähriger Familienvater soll seine 84-jährige Schwiegermutter und seinen 24-jährigen Sohn mit einer Pistole erschossen sowie seine Ehefrau und seine Tochter schwer verletzt haben. Anschließend tötete er sich im Garten selbst.

„Finanziell bedingte Zukunftsängste“ und psychische Erkrankung

Die 59 Jahre alte Ehefrau und ihre 26-jährige Tochter konnten sich mit schweren Verletzungen retten und schwebten zwischenzeitlich in Lebensgefahr.

Jetzt ist klar: Beide haben den Angriff überlebt. Die Mutter sei nun auch außer Lebensgefahr, wie der Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft Hechingen auf Nachfrage bestätigte. Bereits in der vergangenen Woche gab es bei der Tochter Entwarnung und sie konnte als Zeugin der Tat vernommen werden. Nach ihrer Vernehmung hat sich der Tatverdacht des mutmaßlichen Täters erhärtet.

Laut Polizei hat sich der 63-jährige Familienvater wegen einer psychischen Erkrankung vor der Tat freiwillig stationär behandeln lassen – und den Aufenthalt für ein Treffen mit der Familie unterbrochen. Inwiefern die psychischen Probleme mit der Tat in Verbindung stehen, dazu laufen noch die Ermittlungen. Auch „finanziell bedingte Zukunftsängste“ könnten laut Polizei und Staatsanwaltschaft Hechingen eine Rolle gespielt haben. Die Waffe, mit er die Tat verübt haben soll, habe er als eine von insgesamt 32 legal als Jäger besessen.

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Erstellt:
22. Juli 2024, 12:24 Uhr

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