Verbotenes Autorennen

Auftakt im Mord-Prozess gegen Raser in Gera

Die Heimfahrt von der Arbeit soll ein 25-Jähriger zum Autorennen gemacht haben. Weil er dabei den Tod Unbeteiligter bewusst in Kauf genommen haben soll, steht er nun in Gera wegen Mordes vor Gericht.

Der 25-Jährige war mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte einen tödlichen Unfall verursacht. (Symbolbild)

© dpa/Sebastian Kahnert

Der 25-Jährige war mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte einen tödlichen Unfall verursacht. (Symbolbild)

Von red/dpa

Vor dem Landgericht Gera hat der Prozess gegen einen 25 Jahre alten Autofahrer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einem gefährlichen Überholmanöver mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit den Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht zu haben. Dabei starb im Juli vergangenen Jahres eine Frau. Der Beifahrer des Angeklagten wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Mord und versuchten Mord vor.

Seit Oktober 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Dass es deshalb zu einer Anklage wegen Mordes kommt, ist aber dennoch eine Seltenheit.

Autorennen auf der Heimfahrt von der Arbeit

Auf der Heimfahrt von seiner Arbeitsstelle auf der kurvigen Kreisstraße 501 bei Oppurg im Saale-Orla-Kreis soll der Angestellte eines Recycling-Unternehmens mit stark überhöhter Geschwindigkeit mehrfach riskante Überholmanöver versucht haben, um seinem vorausfahrenden Arbeitskollegen mit seinen Fahrkünsten zu imponieren.

Das führte schließlich zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Fahrzeug einer jungen Frau. Sie konnte aus ihrem Fahrzeug geborgen werden, erlag aber noch am Unfallort ihren Verletzungen. 

Angeklagter in Untersuchungshaft

Der Angeklagte wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft und wurde dem Gericht in Handschellen vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert in ihrer Anklage, dass der Angeklagte bewusst sowohl den Tod seines Beifahrers als auch den seines Opfers in Kauf genommen habe. Der 25-Jährige ließ über seine Verteidigung erklären, er schäme sich für seine Tat und drückte sein tiefes Bedauern und Beileid gegenüber den Eltern des Opfers aus, die als Nebenkläger in dem Prozess auftreten.

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Erstellt:
7. April 2025, 10:56 Uhr

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