Nach Hinrichtung im Iran
Auswärtiges Amt bestellt Leiter der iranischen Botschaft ein
Nach der Hinrichtung des deutschen Staatsbürgers Djamshid Sharmahd zieht die Bundesregierung erste Konsequenzen. Weitere könnten folgen.
Von red/dpa
Das Auswärtige Amt hat den Leiter der iranischen Botschaft in Berlin einbestellt, um gegen die Hinrichtung des deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers Djamshid Sharmahd zu protestieren. „Wir haben unseren scharfen Protest gegen das Vorgehen des iranischen Regimes übermittelt & behalten uns weitere Maßnahmen vor“, teilte das Ministerium auf der Plattform X mit.
Deutscher Botschafter aus Teheran zurückbeordert
Parallel habe der Botschafter in Teheran beim iranischen Außenminister auf das Schärfste gegen die Ermordung Sharmahds protestiert, hieß es weiter. Außenministerin Annalena Baerbock habe zudem den deutschen Botschafter Markus Potzel im Anschluss zu Konsultationen nach Berlin zurückberufen.
Scholz hat „schwerwiegende Folgen“ angekündigt
Irans Justiz hatte Sharmahds Hinrichtung am Montag bekanntgegeben. Er war im Frühjahr 2023 in einem umstrittenen Prozess nach Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden. Angehörige und Menschenrechtler wiesen die Anschuldigungen gegen ihn vehement zurück.
Nach der Ermordung Jamshid #Sharmahd|s durch das iranische Regime wurde heute umgehend der iranische Geschäftsträger ins Auswärtige Amt einbestellt. Wir haben unseren scharfen Protest gegen das Vorgehen des iranischen Regimes übermittelt & behalten uns weitere Maßnahmen vor. 1/2 — Auswärtiges Amt (@AuswaertigesAmt) October 29, 2024
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Baerbock (Grüne) hatten die Hinrichtung bereits am Montag scharf verurteilt. Scholz nannte die Tötung bei X einen Skandal, die Bundesregierung habe sich immer wieder intensiv für die Freilassung Sharmahds eingesetzt.
Baerbock teilte mit, die Tötung Sharmahds „zeigt erneut, was für ein menschenverachtendes Regime in Teheran herrscht“. Teheran sei immer wieder unmissverständlich klargemacht worden, „dass die Hinrichtung eines deutschen Staatsangehörigen schwerwiegende Folgen haben wird“.