Baumbestattungen nun auch in Murrhardt möglich

Die Stadt hat 144 Urnengräberplätze geschaffen – Gemeinderat beschließt Gebühren und Neufassung der Friedhofsordnung

Von Elisabeth Klaper

MURRHARDT. Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren auch in der Walterichstadt erheblich gewandelt. So ist die Nachfrage nach modernen Bestattungsformen stark angestiegen. Neu hinzugekommen ist nun die Urnen-Baumbestattung.

Darum hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Änderung der Bestattungsgebührensatzung und der Friedhofsordnung auf den Weg gebracht. Laut Bürgermeister Armin Mößner ist das Baumgrabfeld nun angelegt, dessen Einrichtung das Stadtparlament im November 2017 beschloss, ebenso ein zentraler Platz mit Bänken und drei Holztafeln mit Namensschildern. Dazu sind drei Bäume gepflanzt worden: eine Buche, eine Eiche und ein Ginkgo. Unter jedem Baum können je 48 Urnen in Reihengräbern bestattet werden. Insgesamt sind also 144 Baumbestattungen möglich.

Die für die Gebührenkalkulation relevanten Gesamtkosten für das Baumgrabfeld betragen rund 44860 Euro. Für diese neue Bestattungsform setzte die Stadtkämmerei eine Gebühr von 1600 Euro fest, was im Mittel der umliegenden Kommunen liege, erklärte Mößner. Weiter sollte die Bestattungsgebührenstruktur überprüft werden, fand der Rathauschef. Denn die Zahl der Urnenbestattungen sei in den vergangenen 20 Jahren stetig gestiegen, vor allem seit Einführung der Bestattungsform Gemeinschaftsgrabfeld mit Namenstafeln.

So betrug 2018 der Anteil der Urnenbestattungen 77 Prozent, die Zahl der Erdbestattungen sank dagegen zugleich von zwei Dritteln in 1998 auf nur noch 23 Prozent in 2018. Dieser Entwicklung müsse Rechnung getragen werden, sowohl bei den Grabnutzungs- als auch Herstellungsgebühren. Einhellig befürworteten die Fraktionssprecher die vorgeschlagene Gebührenkalkulation für die Urnen-Baumbestattung als angemessen.

„Schon lange war die Baumbestattung ein Wunsch der CDU-FWV-Fraktion“, auch sehe die Anlage sehr ansprechend aus, fand Klaus Lang.

„Diese Bestattungsform wird auch in Zukunft genutzt werden“, blickte Edgar Schäf voraus. Zudem müsse man sich über die Bestattungsgebühren Gedanken machen, fand der SPD-Fraktionsvorsitzende. Denn aufgrund der Besonderheit, dass die Walterichstadt einen sehr alten und einen modernen Friedhof hat, sei die Umsetzung der Bestattungsformen auch wegen des Geländes recht kostenträchtig.

„Bei der Neukalkulation der Bestattungsgebühren muss die Kostendeckung im Auge behalten werden“, betonte Hartmann Widmaier (MD/AL). „Die Kalkulation stimmt“, stellte Rainer Hirzel (UL) kurz und bündig fest. So befürwortete das Stadtparlament geschlossen die Gebührenkalkulation für die neue Bestattungsform Urnenbaumgrab. Weiter votierte es dafür, die Bestattungsgebührensatzung zu ändern und die Gebührenstruktur zu überprüfen.

Vorschrift, dass Grabsteine fair gehandelt und nicht in Kinderarbeit hergestellt sein sollen, entfällt

Da für die neue Bestattungsform Regelungen festzulegen sind, ist laut Markus Holub auch eine Änderung der Friedhofsordnung erforderlich. Zudem sollen Änderungen, die eine neue Mustersatzung des Gemeindetags vorschlägt, gleich in deren Neufassung mit aufgenommen werden, erklärte der Leiter der Stadtkämmerei. So soll eine Vorschrift wegfallen, dass nur Grabsteine und -einfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind.

Neu ist die Anforderung, dass Grabmale und -einfassungen nur von fachkundigen Personen, sprich Steinmetzen und Bildhauern, errichtet werden dürfen. Falls Bekannte von Hinterbliebenen ein Grabmal oder eine Grabausstattung errichten wollen, müssen sie bei nicht gewerblicher Tätigkeit ihre Fachkenntnis nachweisen, damit die Vorschriften zur Standsicherheit eingehalten werden. So etwas komme hin und wieder vor, wenn im Kreis von Hinterbliebenen Handwerker seien, die ähnliche Berufe ausüben, wie Maurer, berichtete Holub. Darum müsse entweder ein ausgebildeter Steinmetz in Anspruch genommen oder eben der Fachkenntnisnachweis des Ausführenden erbracht werden.

Zwar sei alles nachvollziehbar, doch schwierig zu überprüfen, ob alle Gräber durch Fachleute errichtet werden, fand SPD-Fraktionsvorsitzender Edgar Schäf. Auf Unverständnis stieß der Wegfall der Vorschrift, dass nur fair und ohne Kinderarbeit hergestellte Grabsteine verwendet werden dürfen. CDU-FWV-Stadtrat Klaus Lang erinnerte daran, dies habe auch der Gemeinderat gefordert. MD/AL-Stadtrat Hartmann Widmaier erklärte, ihm sei nicht ganz klar, warum ausgerechnet diese Vorschrift gestrichen und der Nachweis der Fachkenntnis aufgenommen werden müsse. Dabei gehe es um die Haftung: „Grabsteine müssen eine gute Standfestigkeit haben“, verdeutlichte UL-Stadtrat Rainer Hirzel. Schließlich befürwortete das Stadtparlament unisono die Änderung und Neufassung der Friedhofsordnung ab 1. April 2019.

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Erstellt:
30. März 2019, 06:00 Uhr

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