Mannheim
Betroffene von Todesfahrt können Entschädigung beantragen
Eine Gewalttat mitzuerleben, kann Menschen schwer traumatisieren - Opfer dieser schlimmen Ereignisse haben Anspruch auf Entschädigung. So auch Betroffene der Todesfahrt von Mannheim.

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Auch Augenzeugen von Mannheim sollen Anspruch auf Entschädigungen haben.
Von red/dpa/lsw
Betroffene der Todesfahrt von Mannheim können sich für Entschädigungen an das Versorgungsamt des Rhein-Neckar-Kreises wenden. Dies gelte für durch das Auto verletzte Menschen genauso wie für Augenzeugen, die womöglich einen Schock erlitten hätten, teilte die auch für Mannheim zuständige Behörde in Heidelberg mit.
Die Opfer könnten wegen der gesundheitlichen und auch wirtschaftlichen Folgen Leistungen erhalten. Dazu gehören neben Geld auch die Betreuung etwa in Traumaambulanzen sowie Heil- und Krankenbehandlungen oder die Versorgung für die Hinterbliebenen.
Danach richtet sich die Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigungsleistung richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen, den ein ärztlicher Gutachter feststellt. Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen richten sich nach dem Einzelfall.
Ein Mann war am Rosenmontag mit einem Wagen durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast und hatte Passanten erfasst. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann kamen ums Leben. Elf Menschen wurden verletzt, mehrere von ihnen schwer. Im Raum steht eine psychische Erkrankung des Verdächtigen. Hinweise auf einen extremistischen oder religiösen Hintergrund gibt es bisher nicht.