Rufmordkampagne

„Bild“ entschuldigt sich für Falschberichte über Polizistin

Es waren schlimme Behauptungen über eine Berliner Polizistin. Die „Bild“-Zeitung behauptete, sie habe zwei Männer missbraucht. Jetzt stellt sich heraus: Das stimmt alles nicht.

Der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG Mathias Döpfner. Die „Bild“ entschuldigt sich für Falschberichte über eine Polizistin (Archivfoto).

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Der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG Mathias Döpfner. Die „Bild“ entschuldigt sich für Falschberichte über eine Polizistin (Archivfoto).

Von red/epd

Die „Bild“-Zeitung hat sich in prominenter Form für ihre falsche Berichterstattung über eine Berliner Polizistin entschuldigt und diese richtiggestellt. Am Donnerstag berichtete die Zeitung in ihren Print- und Onlineausgaben an herausgehobener Stelle unter der Überschrift „Richtigstellung Fall Judy S.“ in eigener Sache. Im Text dazu heißt es, die Redaktion sei sich bewusst, dass sie Judy S. mit ihrer Berichterstattung großen Schaden zugefügt habe. Dafür bitte sie um Entschuldigung. Die Chefredakteurin der „Bild“-Zeitung, Marion Horn, kündigte zudem Konsequenzen an.

Der Fall hatte in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. „Bild“ hatte unter anderem berichtet, dass Judy S. in Wirklichkeit eine Transfrau sei. Sie habe beim Sex in ihrer Wohnung zwei Männer unter Drogen gesetzt und missbraucht, unter anderem mit einer Penispumpe. Die Zeitung schrieb dazu nun: „Keine dieser Behauptungen war zutreffend. Sie sind widerlegt.“

Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) verwies ein Pressesprecher des Verlages Axel Springer SE in Berlin am Donnerstag auf einen LinkedIn-Post der „Bild“-Chefredakteurin Horn. Darin heißt es: „Über Judy S. haben wir komplett falsche Informationen verbreitet. Darum bitten wir die Beamtin am 17. April erneut - klar und öffentlich - um Entschuldigung.“

Bild zahlt der Betroffenen eine „Rekordentschädigung“

Man übernehme „Verantwortung. Persönlich und finanziell“, heißt es darin weiter. Auf epd-Nachfrage bei dem Unternehmenssprecher, was das konkret bedeute, teilte dieser mit: „Darüber hinaus kommentieren wir keine redaktionellen Prozesse.“ Auch zur Höhe einer möglichen Entschädigung wollte sich der Sprecher nicht äußern.

Nach Informationen des Berliner „Tagesspiegels“ (Donnerstag) zahlt die Zeitung der Betroffenen eine „Rekordentschädigung“ von 150.000 Euro. Darauf habe sich die Zeitung mit dem Anwalt von Judy S. in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Der Anwalt habe den Vergleich bestätigt, habe sich aber nicht zu Details äußern wollen, schrieb die Zeitung.

Der Deutsche Presserat hatte im März zwei Rügen für vorverurteilende Berichte in „bild.de“ und der Boulevardzeitung „B.Z.“ über den angeblichen Missbrauch durch die angebliche Transfrau ausgesprochen. Die Berichte verstießen massiv gegen den Persönlichkeitsschutz und die Unschuldsvermutung, erklärte das Gremium.

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Erstellt:
17. April 2025, 13:34 Uhr

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