Zwangsarbeit und Zwangsprostitution
Bundeskabinett in Berlin beschließt Plan gegen Menschenhandel
Zwangsarbeit, Zwangsprostitution, illegale Organentnahme - auch in Deutschland werden Menschen Opfer von Menschenhandel. Mit einem Aktionsplan soll stärker dagegen vorgegangen werden.
Von red/dpa
In Deutschland soll stärker gegen Menschenhandel vorgegangen werden. Das sieht ein sogenannter nationaler Aktionsplan vor, den das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat. Eine im Sommer in Kraft getretene Verschärfung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels trägt den Mitgliedsstaaten auf, solche Aktionspläne zu erstellen.
Menschenhandel mache Menschen zur Ware. Diese furchtbare Brutalität bedeute viel Leid für die Opfer, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Berlin.
EU-Richtlinie sieht mögliche Strafrechtsverschärfungen vor
Es gehe darum Menschenhandel - von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung - nachhaltiger zu bekämpfen, hieß es bereits im Oktober bei der Ankündigung des Aktionsplans von der damaligen Ampel-Koalition. Der Plan umfasse Maßnahmen, die von Prävention und Strafverfolgung bis hin zur Unterstützung von Betroffenen und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene reichten.
Die EU-Richtlinie sieht etwa mögliche Strafrechtsverschärfungen vor. Entsprechend soll es eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Änderung des deutschen Strafrechts geben.
Einer im Oktober veröffentlichten Auswertung des Deutschen Instituts für Menschenrechte zufolge, haben Ermittlungsbehörden zwischen 2020 und 2022 insgesamt mehr als 3.100 Betroffene von Menschenhandel identifiziert, durchschnittlich fast drei Betroffene pro Tag.