Gesetz von Karl Lauterbach
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Entbudgetierung von Hausärzten
Speziell in ländlichen Regionen wird es immer schwerer, einen Hausarzt zu finden. Um die Eröffnung einer Praxis attraktiver zu machen, kommt der Bundestag den Medizinern bei der Vergütung entgegen.
Von red/dpa
Der Bundestag hat mit den Stimmen der ehemaligen Ampel-Partner ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet. Damit werden unter anderem Obergrenzen bei der Vergütung gestrichen, um die Einkommenssituation der Hausärzte zu verbessern. Finanzielle Erleichterungen für Hausärzte sollen den Beruf attraktiver machen und damit den Ärztemangel bekämpfen - vor allem auf dem Land.
Nach Lauterbachs Worten wird es für Patienten durch die Reform einfacher, einen Arzttermin zu bekommen. Krankenkassen und Patientenschützer haben allerdings Zweifel, ob die angepeilten Verbesserungen tatsächlich eintreten. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht in den Maßnahmen einen Fortschritt zum Status quo.
Indem Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden, soll es für Hausärzte attraktiver werden, wieder mehr Patienten aufzunehmen. Für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und geringem Betreuungsbedarf sollen Praxen eine jährliche „Versorgungspauschale“ erhalten. Eine neue „Vorhaltepauschale“ soll es für Ärzte geben, die bestimmte Kriterien erfüllen - etwa indem sie Sprechstunden am Abend anbieten.