Pläne des Bundesjustizministers

Buschmann will das Zeugnisverweigerungsrecht ändern

Justizminister Buschmann will die Strafprozessordnung reformieren. Dazu gehört offenbar eine Ausweitung der Pflichtverteidigung. Außerdem soll es Änderungen beim Zeugnisverweigerungsrecht geben.

Bundesjustizminister Buschmann plant Änderungen der Strafprozessordnung (Symbolbild).

© dpa/Britta Pedersen

Bundesjustizminister Buschmann plant Änderungen der Strafprozessordnung (Symbolbild).

Von red/KNA

Nach Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sollen Pflichtverteidiger von Tatverdächtigen in einem Ermittlungsverfahren offenbar bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung anwesend sein. Außerdem soll das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte entfallen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Stattdessen würden eheähnliche Beziehungen geschützt: Eine Frau, die mit ihrem Partner unverheiratet zusammenwohne, müsse dann nicht mehr gegen ihn aussagen. Das Redaktionsnetzwerk beruft sich dabei auf ein Gesetzespaket zur „moderneren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. Am Mittwoch sei der Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegangen.

Strafprozesse könnten länger unterbrochen werden

Paragraf 140 der Strafprozessordnung regelt bereits die „Notwendige Verteidigung“ in bestimmten Fällen. Demnach liegt ein solcher Fall zum Beispiel vor, wenn zu erwarten ist, „dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet“, oder wenn einem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird.

Künftig soll dem Bericht zufolge ein Pflichtverteidiger ab der ersten polizeilichen Vernehmung beauftragt werden. „Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden bedeutende Weichen für das weitere Verfahren gestellt“, heißt es.

Buschmann schlägt dem Bericht zufolge auch vor, dass Strafprozesse länger als bisher unterbrochen werden könnten. Bislang dauere eine Pause etwa wegen Krankheit eines Richters höchstens drei Wochen. Künftig solle mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten ein Strafprozess bis zu zwei Monate unterbrochen werden können. Dies spare auch Kosten, heißt es laut Bericht im Gesetzentwurf.

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Erstellt:
31. Oktober 2024, 11:36 Uhr

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