Anbauvereine in Baden-Württemberg
Cannabis-Clubs werden ausgebremst
Mehr als 50 Anträge für Cannabis-Clubs sind seit Anfang Juli im Südwesten eingetrudelt. Doch bisher ist kein einziger Anbauverein genehmigt worden.
Von Jörg Breithut und Emanuel Hege
Wer Mitglied in einem Cannabis-Club in Baden-Württemberg werden will, der muss sich noch gedulden. Zwar dürfen die Gründer so genannter Social Clubs seit Juli ihre Anträge einreichen. Doch bisher ist noch kein einziger Anbauverein im Land genehmigt worden. Das teilte Heike Spannagel, Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion mit.
In den vergangenen sechs Wochen seien 53 Anträge für Cannabis-Clubs eingegangen, sagt Spannagel. „Wir haben bislang weder Ablehnungen noch Erlaubnisse erteilt.“ Derzeit würden Anträge geprüft, mögliche Mängel zurückgemeldet und schließlich bekommen Vereinskandidaten die Chance zur Nachbesserung. „Aktuell ist noch kein Antrag entscheidungsreif.“
Anträge stapeln sich in der Behörde
Das Regierungspräsidium Freiburg kümmert sich zentral um die Genehmigungen für Hanfbauern-Vereine im Südwesten. Das Genehmigungsverfahren sei eine komplexe Aufgabe, heißt es von Seiten der Behörde. Die Mitarbeitenden müssten unter anderem die Vereinsflächen überprüfen, Sicherheitskonzepte absegnen und kontrollieren, ob die Vereinsgründer entsprechende Schulungen zum Jugendschutz nachweisen können und mit Suchthelfern kooperieren.
Die Freiburger Behörde ist dem Referat für Gewerberecht untergeordnet. Derzeit kümmert sich allerdings nur eine Person um Cannabis-Club-Genehmigungen, drei Kolleginnen und Kollegen arbeiten zu. Geplant ist, dass künftig insgesamt zwei Vollzeitstellen eingerichtet werden, um die Anträge zu kontrollieren. Doch diese Stellen müssen erst noch offiziell im Landeshaushalt berücksichtigt werden, teilt die Sprecherin mit.
Im Juli war die zweite Stufe des Cannabisgesetzes in Kraft getreten, nachdem im April der beschränkte Cannabis-Konsum für Erwachsene und der private Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt worden war. Nichtkommerzielle Anbauvereinigungen dürfen nun einen Antrag stellen, um gemeinsam Cannabis anzubauen und untereinander für den Eigenkonsum zu verteilen.
Für einen Cannabis Social Club gelten strenge Auflagen. Ein Verein darf höchstens 500 Mitglieder haben, die alle 18 Jahre oder älter sind und mindestens eine Drei-Monats-Mitgliedschaft vorweisen können. Die Vereine verpflichten sich zudem, keine Drogen an Kinder und Jugendliche abzugeben. Das Vereinsgelände muss mindestes 200 Meter Abstand zu Schulen, Kitas und Spielplätzen halten.