Kiffen am Steuer
Cannabis: Was beim Autofahren nun gilt
Nun gibt es einen neuen Grenzwert für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr. Wie hoch dieser ist – und welche Strafen drohen.
Von Michael Bosch
Kiffen ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 erlaubt. Wer sich einen Joint anzündet, muss nicht mehr befürchten, dass er oder sie gleich mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum ist nun erlaubt – in der Öffentlichkeit ist es etwas weniger.
Was ist eigentlich mit Cannabis am Steuer? Die Grenzwerte hatte der Gesetzgeber nicht mit der Legalisierung angepasst. Diese Lücke wurde aber inzwischen geschlossen. Seit dieser Woche sind die neuen Regeln auch in Kraft. Die Politik erhofft sich davon mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert für Autofahrer?
Der Bundestag hat den Grenzwert für diejenigen, die mit dem Auto oder anderen Fahrzeugen auf der Straße unterwegs sind, auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum festgelegt. THC steht für Tetrahydrocannabinol, die psychoaktive Substanz in Cannabisprodukten.
Damit wird der Wert angehoben. Bislang galt nach der regelmäßigen Rechtsprechung, dass Autofahrerinnen und -fahrer ab 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) eine Ordnungswidrigkeit begehen. Dabei war unerheblich, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigte. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an.
Welche Strafen gibt es für THC am Steuer?
Im Gesetz sind nun auch konkrete Strafen aufgeführt, für diejenigen, die positiv auf THC am Steuer getestet werden.
- Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
- Wer zum zweiten Mal erwischt wird, muss eine Strafe von 1000 Euro zahlen. Der Führerschein wird für drei Monate eingezogen.
- „Wiederholungstäter“, die bereits mehr als einmal erwischt wurden, müssen mit einer Strafe von 1500 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen.
- In der Probezeit, die zwei Jahre dauert und für unter 21-Jährige gilt, ist Cannabis am Steuer verboten. Der Grenzwert greift für diese Gruppe also nicht. Werden Fahranfänger mit THC im Blut erwischt, ist eine Strafe von 250 Euro vorgesehen.
Cannabis und Alkohol – Mischkonsum verboten!
Außerdem hat der Bundestag strengere Regeln für Mischkonsum erlassen. „Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen“, hatte die Expertenkommission empfohlen. Dem folgte der Gesetzgeber nun. Wer mit Alkohol und THC im Blut Auto fährt, riskiert eine Geldstrafe von 1000 Euro.
Der neue Richtwert beim THC ist laut der Expertenkommission vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille – die Rede war von einem „konservativen Ansatz“. Mit dem Grenzwert sollen demnach nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum „in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte“. Heißt: Diejenigen, die vor längerer Zeit gekifft haben, und sich dann hinters Steuer setzen, sollen nicht belangt werden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Gesetzentwurf erläutert wird - also Joints, aber auch THC-haltige Speisen, Getränke, Öle und Extrakte. Ausgenommen ist aber, wenn das THC „aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Bedeutet: Wer ein Rezept hat, sollte das zumindest nicht verschweigen. Generell gilt: Autofahren und Drogen vertragen sich nicht - auch wer aus medizinischen Gründen konsumiert hat, sollte sich nicht hinters Steuer setzen.
3,5 Nanogramm: Wie wird THC kontrolliert?
Die Polizei soll vor allem Speicheltests für sogenannte Vorscreenings nutzen, um den Grenzwert im Straßenverkehr zu kontrollieren. Der Grund: Bei Konsumenten, die regelmäßig Cannabisprodukte rauchen oder essen, kann der Wert bei Bluttests „trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren“ höer liegen als 3,5 Nanogramm. Mit den Speicheltests soll gewährleistet werden, dass nur der „aktuelle Konsum“ gemessen wird.
Zeigen Autofahrer „Anzeichen von Ausfallerscheinungen“, soll jedoch auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe genommen werden.
3,5 Nanogramm: Wie werden Grenzwert und neue Regeln bewertet?
Äußerst unterschiedlich. Experten sind sich uneins darüber, wie der Grenzwert generell zu bewerten ist. Einen Vergleich mit Alkohol halten einige für irreführend. Der ADAC hält ihn für vertretbar: „Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden“, heißt es vom Autofahrerclub.
Kritik kommt hingegen von der Deutschen Polizeigewerkschaft, für sie geht der Grenzwert in die falsche Richtung. Die alten Regeln hätten ausgereicht, der ursprüngliche Grenzwert sei "valide", hieß es in einer Stellungnahme. „Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen.“
Mit Material von AFP und dpa.