Feiertagsruhe

Darf man am 1. Mai Wäsche waschen?

Der 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland – und damit ein Tag der Ruhe. Doch wie steht es um alltägliche Hausarbeiten wie das Wäschewaschen in einer Mietwohnung? Ein Überblick über Rechte, Pflichten und mögliche Konflikte mit den Nachbarn.

Was gilt beim Thema Wäschewaschen am 1. Mai?

© SergeyKlopotov/ Shutterstock

Was gilt beim Thema Wäschewaschen am 1. Mai?

Von Katrin Jokic

Wäschewaschen am Feiertag – ist das erlaubt?

Viele Menschen möchten den freien Tag am 1. Mai für Nützliches nutzen – etwa Arbeiten im Garten oder das Waschen des Autos.

Doch in ganz Deutschland gilt am 1. Mai die gesetzliche Feiertagsruhe. Sie soll sicherstellen, dass Menschen den Tag zur Erholung nutzen können – frei von lärmenden Tätigkeiten. Doch wie steht es mit dem Waschen von Wäsche?

Zunächst einmal gilt: Es gibt in Deutschland kein ausdrückliches Verbot für das Wäschewaschen an Feiertagen. Im Feiertagsgesetz des Landes Baden-Württembergs etwa heißt es, dass „öffentlich bemerkbare Arbeiten“ verboten sind, wenn sie die Ruhe stören. Das Bedienen einer Waschmaschine ist aber in der Regel keine öffentlich bemerkbare Arbeit. Vielmehr handele es sich um eine unaufschiebbare und notwendige Haushaltsarbeit, die auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt seien. Zudem handelt es sich bei den Geräuschen von Haushaltsgeräten um zu akzeptierende Wohngeräusche. Dies ging bereits aus mehreren Gerichtsurteilen hervor. 

Was Mieter beachten sollten

Trotz der allgemeinen Erlaubnis kann es in Mietwohnungen dennoch Einschränkungen geben – etwa durch die Hausordnung. Viele Hausverwaltungen legen darin bestimmte Ruhezeiten fest. Üblich ist beispielsweise eine Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 oder 7:00 Uhr. Manche Hausordnungen sehen auch eine Mittagsruhe vor, häufig zwischen 13:00 und 15:00 Uhr.

Wer seine Waschmaschine also mitten in der Mittagsruhe laufen lässt oder spät abends startet, riskiert Konflikte mit den Nachbarn – auch wenn es gesetzlich erlaubt ist. In solchen Fällen geht es weniger um das Feiertagsrecht als um die Rücksichtnahme im Alltag.

Fazit: Wäschewaschen ist erlaubt, Rücksicht bleibt Pflicht

Am 1. Mai darf in Mietwohnungen grundsätzlich Wäsche gewaschen werden – auch wenn es ein Feiertag ist. Wichtiger als die juristische Erlaubnis ist jedoch das nachbarschaftliche Miteinander. Wer auf die Ruhezeiten Rücksicht nimmt und lärmintensive Tätigkeiten möglichst vermeidet, erspart sich Ärger und trägt zu einem friedlichen Feiertag bei.

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Erstellt:
30. April 2025, 14:42 Uhr
Aktualisiert:
30. April 2025, 17:14 Uhr

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