Bundestag stimmt zu

Das ändert sich mit dem neuen Kita-Qualitätsgesetz

In den kommenden zwei Jahren gibt der Bund jeweils zwei Milliarden Euro für bessere Kitas aus. Das hat der Bundestag nun mit einem neuen Gesetz beschlossen. Was sonst darin steht und was es bringen soll: die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Bundesmittel sollen künftig nicht mehr verwendet werden, um Kita-Gebühren zu senken.

© dpa/Christoph Soeder

Die Bundesmittel sollen künftig nicht mehr verwendet werden, um Kita-Gebühren zu senken.

Von Rebekka Wiese

Es hat einen sperrigen Namen, aber es regelt etwas sehr Grundsätzliches: Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (kurz: Kita-Qualitätsgesetz) hat den Bundestag passiert. Es soll dafür sorgen, dass sich die Qualität in deutschen Kitas verbessert. Was beschlossen wurde, was strittig war und wie es weitergeht: ein Überblick.

Was steht in dem Gesetz? Der beschlossene Entwurf knüpft an das bestehende Kita-Qualitätsgesetz an. Es ist ein Programm, mit dem der Bund den Ländern Geld zur Verfügung stellt, das diese nutzen können, um bestimmte Qualitätsmaßnahmen in Kitas zu fördern. Für die kommenden zwei Jahre sind jeweils zwei Milliarden Euro vorgesehen – das ist der Kern des Gesetzes, das den Bundestag nun passiert hat. Im Vergleich zum vorherigen Programm gibt es leichte Veränderungen. Geld gibt es für Maßnahmen aus bestimmten Handlungsfeldern, die im Gesetz festgelegt sind. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Verpflegung ausgewogen und nachhaltig sein sollte. Eines der Handlungsfelder ist schon länger verpflichtend, nämlich die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Um das Geld zu erhalten, mussten die Länder mindestens eine Maßnahme in diesem Bereich nachweisen. Nun kommt ein weiteres verpflichtendes Handlungsfeld hinzu: die sprachliche Bildung. Außerdem dürfen die Länder künftig die Bundesmittel nicht mehr nutzen, um die Kita-Gebühren zu senken.

Worüber wurde vorher gestritten? Diskutiert wurde vor allem über die Frage, ob das Gesetz die Länder zu bundeseinheitlichen Standards verpflichten soll. So stand es eigentlich im Koalitionsvertrag. Dann hätte es zum Beispiel einen festgelegten Betreuungsschlüssel gegeben, der in ganz Deutschland gilt. Dagegen wehrten sich allerdings einige Länder, weil die Ausgangsvoraussetzungen zu unterschiedlich seien. Auch die kommunalen Spitzenverbände kritisierten diesen Plan. Dagegen konnte sich der Bund nicht durchsetzen – zumal der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. So kommt es, dass der Entwurf bundesweit gleichwertige Standards zwar weiterhin als langfristiges Ziel benennt, diese aber noch nicht festsetzt.

Wie ist die Situation in den Kitas? Schwierig – ganz besonders seit der Corona-Pandemie. Kürzlich warnten 300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem offenen Brief vor einem Kita-Kollaps. Das größte Problem: Es gibt nicht genug Erzieherinnen und Erzieher. Zwar arbeiten inzwischen so viele Fachkräfte in Kitas wie noch nie zuvor. Allerdings ist gleichzeitig der Bedarf deutlich gestiegen, weil Eltern ihre Kinder früher in die Betreuung geben. Schätzungen des Paritätischen Gesamtverbands zufolge gibt es momentan etwa 125 000 Fachkräfte zu wenig. Der Kitabericht des Familienministeriums geht von einem etwas geringeren Notstand aus: Er prognostiziert, dass im Jahr 2030 zwischen 50 000 und 90 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas fehlen könnten. Genug sind es jedenfalls nicht. Das wirkt sich einerseits auf die Qualität der Betreuung für die Kinder aus. Andererseits sind viele Fachkräfte überlastet und erkranken häufiger – was die Personalnot zusätzlich erhöht. Die Situation unterscheidet sich deutschlandweit allerdings stark. In Ostdeutschland ist der Bedarf an Kita-Plätzen besser gedeckt. Gleichzeitig zeigt ein Bericht der Bundesregierung für das Jahr 2022, dass der Betreuungsschlüssel dafür im Schnitt schlechter ausfällt als in Westdeutschland. In Ostdeutschland war in dem Jahr eine Fachkraft für statistisch durchschnittlich 5,5 Kinder unter drei Jahren zuständig, in Westdeutschland waren es 3,5.

Wie geht es weiter? Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen, wobei hier keine Vorbehalte mehr zu erwarten sind. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ob es künftig noch zur Einführung bundeseinheitlicher Standards kommt, wird voraussichtlich in den Händen der nächsten Bundesregierung liegen. Wie sich die Bedarfslage in den Kitas weiterentwickelt, ist schwer vorherzusagen. In Berlin blieben dieses Jahr erstmals seit Langem Tausende Kitaplätze unbesetzt, weil die Geburtenrate stark zurückgegangen ist.

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Erstellt:
11. Oktober 2024, 17:11 Uhr

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