Abstimmung im Bundestag zum Sondervermögen

Das ist das Ergebnis der Sitzung

Wie die Abstimmung ausging und welche Änderungen im Grundgesetz geplant sind, lesen Sie hier.

So hat der Bundestag abgestimmt.

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So hat der Bundestag abgestimmt.

Von Lukas Böhl

Der Deutsche Bundestag hat gestern den von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) gebilligt. Die namentliche Abstimmung ergab 512 Ja-Stimmen, 206 Nein-Stimmen und keine Enthaltungen. 15 Abgeordnete haben nicht abgestimmt. Für die Annahme des Entwurfs war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die mit mindestens 489 Stimmen erreicht wurde. Nun muss auch der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Kernpunkte der Grundgesetzänderung

Das Gesetz sieht vor, dass Verteidigungsausgaben und sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Zudem wird die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht. Diese Mittel sollen für Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 verwendet werden. Darüber hinaus erhalten die Bundesländer einen größeren Verschuldungsspielraum.

Abgelehnte Anträge

Neben dem Gesetzentwurf wurden auch mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge abgestimmt. Ein Antrag der FDP zur Einrichtung eines Verteidigungsfonds mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von 300 Milliarden Euro wurde mit 630 Nein-Stimmen abgelehnt. Auch Anträge der Linken, die eine Streichung der Schuldenbremse forderten, sowie ein BSW-Antrag, der Kreditaufnahmen ausschließlich für zivile Zwecke vorsah, fanden keine Mehrheit.

Wie geht es weiter?

Mit der Zustimmung des Bundestages ist der Prozess jedoch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat muss nun ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit für das Gesetz votieren. Sollte dies gelingen, treten die Änderungen in Kraft und Deutschland erhält erstmals ein Sondervermögen dieser Größenordnung, das von der Schuldenbremse ausgenommen ist.

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Erstellt:
19. März 2025, 07:28 Uhr

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