Lauterbachs Projekt

Das Ringen um die Klinikreform wird zu einem politischen Krimi

Sollten die Länder den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anrufen, könnte das Gesetz aufgrund zu langer Beratungen scheitern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will keine Abstriche bei seiner Reform akzeptieren.

© dpa/Kay Nietfeld

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will keine Abstriche bei seiner Reform akzeptieren.

Von Norbert Wallet

Als die Krankenhausreform nach hitziger Debatte Mitte Oktober im Bundestag beschlossen wurde, war das ein großer Tag für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Neuordnung der Krankenhausfinanzierung und -struktur ist das zentrale und sicher auch prestigeträchtigste Vorhaben des Ministers. Die Verabschiedung schien der Schlusspunkt unter langen und sehr kontroversen Debatten mit den Bundesländern. Nun aber schien alles unter Dach und Fach. Der Bundesrat ist, so wie Lauterbach die Reform konstruiert hatte, nicht zustimmungspflichtig. Einen Widerspruch der Länderkammer könnte der Bundestag stets mit der Kanzlermehrheit, also die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages zurückweisen. Kein Problem also.

Die Bundesländer sind in einem Zwiespalt

Das aber war der Stand Mitte Oktober. Inzwischen sieht die politische Welt aber ganz anders aus. Mit der Ampelkoalition ist die Kanzlermehrheit zerbrochen. Das weckt Begehrlichkeiten in den Ländern. Die neue Situation bringt sie in einen Zwiespalt. Einerseits haben viele Länder an Lauterbachs Konzept weiterhin erhebliche Kritik. Dabei geht es vor allem um mehr planerische Eigenständigkeit für die Bundesländer. Andererseits ist den Landesregierungen durchaus bewusst, wie gefährlich es wäre, die Reform scheitern zu lassen, da in diesem Fall eine unkontrollierte Insolvenzwelle droht.

In dieser heiklen Gemengelage scheint es einer Reihe von Bundesländern eine gute Idee, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, was bis zum 22. November möglich ist. Das ist ein Hochrisikospiel. Es könnte nämlich gut sein, dass das Gesetz angesichts des nahenden Bundestagswahltermins und des sich irgendwann auflösenden Bundestages nicht mehr rechtzeitig aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt – und damit ganz scheitert. Bundesländer wie Bayern haben in der Vergangenheit offen damit gedroht.

Lauterbach gibt sich nicht kompromissbereit

Kein Wunder also, dass Lauterbach höchstes Interesse daran hat, den Vermittlungsausschuss zu vermeiden. Dabei zeigt er allerdings wenig Entgegenkommen. „Mit mir kann man wirklich über alles diskutieren, aber nicht über die Qualitätskriterien“, sagte er auf dem Deutschen Krankenhaustag. „Lieber keine Reform als eine schlechte.“ In dieser Lage kommt den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine Schlüsselrolle zu. Er ist für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er fürchtet nämlich keineswegs die Gefahr einer endlosen Verzögerung. Die notwendigen Fragen ließen sich „in einem guten halben Tag klären“, meint er.

Welchen Weg die Länder gehen werden, ist vollkommen unklar. Der Antrag der unionsgeführten Länder auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses (VA) fand kürzlich im Gesundheitsausschuss des Bundesrats jedenfalls keine Mehrheit. Die Abstimmung endete mit 8 zu 8 Stimmen. Für den VA stimmten NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Hessen.

An der Reform hängt auch Lauterbachs Leistungsbilanz

Im Ausschuss gilt jede Länderstimme gleich. Im Plenum des Bundesrates wird nach Größe des Bundeslandes gewichtet. Würde dort der Antrag neu eingebracht, hätten die unionsgeführten Länder eine knappe Mehrheit. Klar ist die Sache aber auch hier nicht. Weder Hessen noch Sachsen haben sich festgelegt. Da in beiden Ländern die SPD mitregiert, scheint die Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses eher unwahrscheinlich.

Das Ringen um die Reform bleibt also bis zum Schluss ein politischer Krimi. Und damit bleibt wohl auch die Bewertung der Amtszeit des hyperaktiven Bundesgesundheitsministers noch in der Schwebe.

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Erstellt:
12. November 2024, 14:52 Uhr

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