Debatte über sensibles Thema Grundsteuer

Mitglieder des Murrhardter Gemeinderats kritisieren „nicht nachvollziehbare“ Bodenrichtwerte und Steuerbeträge. Trotzdem stimmen sie der Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 380 auf 348 vom Hundert ab 2025 zu.

Die Kommunen beschäftigen sich aktuell mit den neuen Hebesätzen. Symbolfoto: Markus Mainka/stock.adobe.com

© Markus Mainka - stock.adobe.com

Die Kommunen beschäftigen sich aktuell mit den neuen Hebesätzen. Symbolfoto: Markus Mainka/stock.adobe.com

Von Elisabeth Klaper

Murrhardt. Eine intensive Diskussion entwickelte sich über die Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von bisher 380 auf 348 vom Hundert (v.H.) in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Denn ab 1. Januar 2025 müssen viele Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Grundstücken nun deutlich mehr bezahlen, von Eigentumswohnungen und Gewerbegrundstücken hingegen weniger.

Den optimalen und aufkommensneutralen Hebesatz richtig zu ermitteln habe die Stadtverwaltung stark beschäftigt, räumte Bürgermeister Armin Mößner ein. Grundlage dafür war der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts: Mit dem ausgewogenen Vorschlag befinde man sich etwa mittig im Korridor des Transparenzregisters. Dieses umfasst eine Bandbreite möglicher Hebesätze, berechnet aus bisherigen Grundsteuermessbeträgen und Hebesätzen. Maßgeblich für die zu bezahlenden Steuerbeträge sind die vom unabhängigen Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte, die auf Murrhardter Gemarkung im Vergleich zu größeren Städten niedrig sind. „Wir brauchen einen zeitnahen Beschluss, damit der neue Grundsteuerhebesatz in Kraft treten kann“, denn über die Grundsteuer B nimmt die Stadt rund zwei Millionen Euro ein, die sie dringend zur Finanzierung der Investitionen benötigt, verdeutlichte Mößner.

Deutliche Kritik äußerten die Fraktionssprecher: „Die Bodenrichtwerte und Steuerbeträge sind für viele Bürger nicht nachvollziehbar“, auch „hätten wir uns gewünscht, dass der Gemeinderat in das Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer B einbezogen worden wäre“, fand Rolf Kirschbaum (CDU/FWV). „Die Vorlage verstehe ich gar nicht“, sagte Fraktionskollege Mario Brenner, da die darin aufgeführten Beispiele für künftige Grundsteuerbeträge „einfach nicht passen“, auch gelte es, „nicht sozialen Unfrieden zu schüren“. Sinnvoller wäre es gewesen, für die Beispiele gleich große Grundstücksflächen zu verwenden, was auch Wolfgang Hess (UL) forderte: „Die Leute müssen es verstehen.“

Gewerbegrundstücke werden günstiger, Wohngrundstücke teurer

„Es gibt keine Mustergrundstücke, wir haben Einzelfälle aus alten Grundstücksakten herausgezogen“, erwiderte Mößner. „Es ist schwierig, Vergleichbarkeit herzustellen, tendenziell werden Gewerbegrundstücke günstiger, Wohngrundstücke teurer“, ergänzte Stadtkämmereileiter Matthias Glassl. Die Ermittlung der in jüngster Zeit gestiegenen Bodenrichtwerte (wir berichteten) „ist nicht Aufgabe des Gemeinderats, sondern des Gutachterausschusses, der ein unabhängiges Gremium ist“, stellte der Rathauschef klar. Basis für die Bodenrichtwerte sind Grundstückskaufpreise.

Die neue Grundsteuer soll fair sein, niemanden zu stark bevor- oder benachteiligen, wirke sich aber ungünstig aus für Besitzende von Einfamilienhäusern mit Grundstücken, hingegen günstig für Mehrfamilienhäuser, merkte Gerd Linke (MDAL/Die Grünen) an. Fraktionskollege Ralf Nentwich wies auf die Möglichkeit für die Bürger hin, gegen die festgesetzte Grundsteuer anzugehen, indem sie ein eigenes Gutachten beauftragen. Er stellte einige Nachfragen, die Mößner beantwortete: Das vom Land gewählte Modell sei relativ bürokratiearm und einfach zu berechnen, indes spiele die Gebäudegröße keine Rolle. Bei Härtefällen habe man versucht, Lösungen zu finden, damit niemand zu viel bezahlen müsse. Die Grundsteuer C für unbebaute Baugrundstücke „steht auf wackligen Beinen“, darum habe man sie „für den Moment ausgeblendet“, doch „können wir uns irgendwann damit befassen“. Die Baulücken seien gut aufgenommen, doch konnte Baurechtsamtsleiterin Simone Sauer dafür keine konkreten Zahlen nennen.

Die Grundsteuerreform „ist uns vom Bund aufgezwungen worden“, so Edgar Schäf, doch wie die Bodenrichtwerte festgelegt werden, sei nicht nachvollziehbar, fand auch der SPD-Fraktionschef. „Bei landwirtschaftlichen Grundstücken kann es zur Erhöhung oder Senkung der Grundsteuer A kommen“, beantwortete Matthias Glassl, Leiter der Stadtkämmerei, eine Nachfrage von Brigitte Kübler (UL). Rolf Kirschbaum beantragte eine Nachberechnung der Grundsteuer B, sobald die Steuereinnahmen vorliegen: Dies sei sowieso grundsätzlich vorgesehen, erwiderte der Bürgermeister. Schließlich votierte das Stadtparlament mit 13 Jastimmen bei drei Neinstimmen und zwei Enthaltungen für die Änderung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B. Ebenso dafür, dass der Hebesatz der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaftsgrundstücke in 2025 wie bisher bei 350 v.H. bleibt, da noch nicht alle Daten vorliegen. Sie wird für Waldgrundstücke und intensiv landwirtschaftlich genutzte Grundstücke teils höher, teils geringer, für Wiesen bleibt sie fast gleich. Auf Basis einer möglichst breiten Berechnungsbasis soll 2026 ein neuer, fundierter und aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer A festgelegt werden. Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt wie bisher bei 380 v.H.

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Erstellt:
23. November 2024, 06:00 Uhr

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