Brief an Winfried Kretschmann

DGB und Mieterbund fordern Verlängerung der Mietpreisbremse

Ende 2025 läuft das Gesetz zur Mietpreisbremse aus. In Baden-Württemberg könnte schon früher Schluss sein. Gewerkschafts- und Mieterbund appellieren nun an den Ministerpräsidenten.

Die Wirkung der Mietpreisbremse ist in der Diskussion – trotzdem wollte die Ampel das Instrument verlängern.

© dpa/Wolfgang Kumm

Die Wirkung der Mietpreisbremse ist in der Diskussion – trotzdem wollte die Ampel das Instrument verlängern.

Von Annika Grah

Mieterbund und Deutscher Gewerkschaftsbund in Baden-Württemberg haben in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) appelliert, sich für eine Verlängerung der Mietpreisbremse im Bund und im Land einzusetzen.

„Es ist dringend notwendig, die Verlängerung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen“, sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbundes, Rolf Gaßmann. Und weiter: „Ohne die Verlängerung der Mietpreisbremse kann die Landesregierung keine neue Rechtsverordnung über den 31. Dezember 2025 hinaus erlassen.“

Verlängerung der Mietpreisbremse im Bund offen

Die Ampel-Regierung hatte eigentlich vor, das Gesetz zur Mietpreisbremse über 2025 hinaus zu verlängern. Ob das nun so kommt ist nach dem Ampel-Aus ungewiss. Auf Basis dieses Gesetzes könnten die Länder Verordnungen erlassen, die die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten regelt. Die hiesige Landesverordnung endet allerdings bereits Ende Juni 2025. Mieterbund und DGB forderten in ihrem Brief, sie wenigstens bis Ende 2025 zu verlängern.

Das Land prüft einem Sprecher des Bauministeriums zufolge aktuell noch, ob und in welcher Form das passieren könnte. Grundlage der Mietpreisbremse ist die so genannte Gebietskulisse, die besonders angespannte Wohnungsmärkte identifiziert. Zuletzt umfasste sie 89 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Sie wird aktuell neu erarbeitet. Die Gebietskulisse bildet auch die Grundlage für andere Verordnungen, die Mitte des Jahres auslaufen. Dazu gehört die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen oder die Kündigungssperrfrist von fünf Jahren.

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Erstellt:
28. November 2024, 15:10 Uhr
Aktualisiert:
28. November 2024, 16:02 Uhr

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