Bundestagswahl 2025

Die Grundmandatsklausel - Ausweg für Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde

Mit der Grundmandatsklausel könnten auch kleinere Parteien den Einzug in den Bundestag schaffen.

Kleinere Parteien haben gegen große, etablierte Parteien oft keine Chance. (Symbolbild)

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Kleinere Parteien haben gegen große, etablierte Parteien oft keine Chance. (Symbolbild)

Von red/AFP

Mit der „Mission Silberlocke“ wollen die drei Linke-Veteranen Gregor Gysi, Dietmar Bartsch und Bodo Ramelow ihrer Partei bei der vorgezogenen Wahl am 23. Februar den Wiedereinzug in den Bundestag sichern. Dabei wollen sie die sogenannte Grundmandatsklausel nutzen: Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, kann sie auch dann in der Stärke ihres Zweistimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt. 

Von der Grundmandatsklausel profitierte die Linke zuletzt 2021 - damals erhielt sie nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen, konnte dank dreier Direktmandate in Berlin und Leipzig aber mit insgesamt 39 Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Das reichte sogar, um eine Fraktion zu bilden, die allerdings im Zuge der Gründung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zerbrach.

Relevant war die Grundmandatsklausel auch schon 1953 für die Deutsche Partei (DP) und die Deutsche Zentrumspartei gewesen. 1957 profitierte erneut für die DP, 1994 dann die PDS.

Im Zuge der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, was unter anderem bei der Linken für Empörung sorgte. Sie klagte dagegen, ebenso wie die CSU, und hatte Erfolg: Ende Juli kippte das Bundesverfassungsgericht diesen Teil der Reform und setzte die Grundmandatsklausel wieder in Kraft. Sie gilt damit auch bei der vorgezogenen Bundestagswahl.

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Erstellt:
20. November 2024, 13:36 Uhr

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