Höhere Löhne und Preise

Diese Änderungen kommen auf Sie 2025 zu

Kindergeld, Renten und Mindestlohn steigen – die Sozialabgaben allerdings ebenso. Teurer werden Strom und Gas, ebenso das Deutschlandticket, Tanken und das Briefporto. Nicht jede Neuerung für 2025 wirkt sich im Geldbeutel aus.

Sprit wird 2025 etwas teurer, weil der Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid anzieht. Aber angesichts der täglichen Preisschwankungen an den Tankstellen fällt das kaum auf.

© dpa/Sven Hoppe

Sprit wird 2025 etwas teurer, weil der Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid anzieht. Aber angesichts der täglichen Preisschwankungen an den Tankstellen fällt das kaum auf.

Von Imelda Flaig und Matthias Schiermeyer

Im neuen Jahr treten viele Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürgerinnen und Bürger betreffen. Ein Überblick zeigt, wo 2025 mehr Geld drin ist und wo nicht.

Deutschlandticket Zum 1. Januar erhöht sich der Preis für das Deutschlandticket zum Bus- und Bahnfahren um gut 18 Prozent. Die rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer müssen monatlich 58 Euro statt 49 Euro für das bundesweite Abo im Nah- und Regionalverkehr zahlen.

Tanken Anfang 2021 ist die nationale CO2-Bepreisung für klimaschädliche Kraft- und Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas mit 25 Euro pro Tonne eingeführt worden – nun steigt sie von 45 Euro auf 55 Euro. Damit verteuert sich der Preis für den Liter Benzin um rund drei Cent und der für den Liter Diesel um etwas mehr als drei Cent im Vergleich zu 2024. Mit dem Plus von 15,7 beziehungsweise 17,3 Cent gegenüber 2020 soll die Abgabe Anreize schaffen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

Kfz-Versicherung 2025 stehen teils deutlich höhere Kosten für die Kfz-Versicherung an. Nach den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichten neuen Einstufungen werden die Regionalklassen in der Haftpflichtversicherung für 49 Bezirke und rund 4,7 Millionen Autofahrer teurer sowie für 39 Bezirke und ebenfalls 4,7 Millionen Halter günstiger. Die neuen Typklassen werden für rund 7,1 Millionen Fahrzeughalter teurer, für rund 5,1 Millionen dagegen günstiger. Für etwa 30 Millionen Halter ändert sich die Typklasse nicht.

Briefporto Von Januar an kostet ein bis zu 20 Gramm schwerer Standardbrief 95 Cent. – zehn Cent mehr als bisher. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Zudem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen.

Zugleich kann sich die Zustellung von Briefen verlangsamen. Einer staatlichen Vorschrift zufolge muss die Post nicht mehr 80 Prozent der Briefe schon am nächsten Werktag zustellen, stattdessen müssen 95 Prozent der Standardbriefe erst am dritten Werktag nach Einwurf oder Abgabe ausgeliefert sein. Die Deutsche Post (DHL) will die Zustellabläufe aber nicht sofort, sondern schrittweise bis Ende 2026 verlangsamen – 2025 gilt als Übergangsjahr.

Kindergeld Das Kindergeld wird zum 1. Januar um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht. Auch der Kindersofortzuschlag, der Familien mit geringen Einkommen zusätzlich unterstützt, steigt monatlich um fünf auf 25 Euro.

Elterngeld Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175 000 Euro haben. Diese Grenze gilt, wenn das Kind nach dem 31. März geboren wird.

Kinderkrankentage Auch 2025 gilt wie 2024 ein verlängerter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können je versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen; Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch je Elternteil und Jahr auf 35 Arbeitstage; für Alleinerziehende steigt dann die Gesamtzahl auf 70 Tage.

Steuerfreibetrag Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12 096 Euro wird von 2025 an die steuerliche Freistellung des Existenzminimums gewährleistet. Bis zu diesem Betrag muss keine Steuer gezahlt werden. Der Kinderfreibetrag wird um 30 Euro auf 3336 Euro pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf (1464 Euro) ergibt sich eine Anhebung des zur Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags auf insgesamt 4800 Euro pro Elternteil beziehungsweise 9600 Euro pro Kind.

Mindestlohn und Minijobs Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird zugleich von 538 Euro auf 556 Euro im Monat angehoben. Damit beträgt der maximale Jahresverdienst eines Minijobbers künftig 6672 Euro statt bislang 6456 Euro. Trotz der Erhöhung des Mindestlohns bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei 556 Euro ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat.

Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben wollen, müssen ihre Arbeitszeit und ihren Verdienst 2025 entsprechend erhöhen. Die Obergrenze im sogenannten Übergangsbereich (Midijobs) bleibt stabil bei einem Lohn von 2000 Euro im Monat. Dazwischen zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

Die Mindestvergütung für Auszubildende erhöht sich im ersten Lehrjahr um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Kurzarbeitergeld Zum 1. Januar wird die maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert – was zunächst bis 31. Dezember 2025 gelten soll.

Sozialabgaben Die Sozialabgaben für Menschen mit höherem Einkommen steigen, weil die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zum 1. Januar angehoben werden. Die Grenzen orientieren sich an den deutlich gestiegenen Löhnen.

In der Krankenversicherung soll die Grenze von 62 100 auf 66 150 Euro jährlich beziehungsweise von 5175 auf 5512,50 Euro monatlich steigen. Die Versicherungspflichtgrenze – der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen – erhöht sich auf 73 800 Euro pro Jahr (6150 Euro im Monat). 2024 lag sie noch bei 69 300 Euro jährlich (5775 Euro im Monat).

Angesichts steigender Kosten für die Pflege kommen höhere Beiträge auf die Versicherten zu. Der Beitrag steigt zum Jahreswechsel um 0,2 Prozentpunkte – somit beträgt der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte zu zahlende Beitrag auf 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent alleine – bei mehr als einem Kind fallen geringe Sätze an. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen zu Jahresbeginn um 4,5 Prozent.

In der Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 96 600 Euro pro Jahr beziehungsweise 8050 Euro im Monat steigen. 2024 waren es in den alten Bundesländern noch 7550 Euro. Für darüber hinaus gehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.

Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung steigt auf 103,42 Euro.

Renten Die Renten steigen 2025 – vom 1. Juli an können Rentner mit einem Plus von 3,5 Prozent rechnen. Die Rentenentwicklung und ihre Berechnung sind gesetzlich festgelegt. Entscheidend für die Höhe der Rente ist in erster Linie die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland. Die endgültigen Zahlen liegen Ende März vor, Abweichungen von der prognostizierten Rentenerhöhung sind daher noch möglich. Im kommenden Jahr gilt ein einheitliches Rentenrecht und die Renten in Ost und West sind gleich.

Wer 2025 in Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Teil steigt von 83 auf 83,5 Prozent – somit bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

Wohngeld Um durchschnittlich 15 Prozent steigt das Wohngeld, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entspricht. Der staatliche Zuschuss soll Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlasten und wird alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst. Von der Erhöhung profitieren etwa 1,9 Millionen Haushalten, im Schnitt erhalten sie 400 Euro im Monat.

Stromumlagen Die Stromumlagen steigen zum Jahreswechsel um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Das bedeutet für eine Familie mit einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von etwa 40 Euro, wie die Verbraucherzentrale ausgerechnet hat. Für einen Einpersonenhaushalt wird es um 20 Euro pro Jahr teurer. Grund für den Anstieg sind Änderungen bei der Netznutzung. Regionen, in denen viel erneuerbarer Strom produziert wird, wurden in der Vergangenheit durch hohe Verteilnetzentgelte überproportional belastet, da sie die Kosten zu tragen hatten, die durch den Ausbau der Erneuerbaren anfielen. Durch die Erhöhung der Stromumlage sollen diese Kosten bundesweit verteilt werden.

Gasnetzentgelte Gaskunden müssen 2025 tiefer in die Tasche greifen. Eine Familie in einem Haus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden muss sich auf durchschnittlich 80 bis 116 Euro brutto an Mehrkosten pro Jahr einstellen – das entspricht laut Verbraucherzentrale und Vergleichsportal Verivox Preiserhöhungen zwischen 25 und 27 Prozent.

Elektronische Patientenakte 2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. Darin sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. So soll der Dokumentenaustausch zwischen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Die elektronische Akte soll vom 15. Januar an in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.

Nachnamen Vom 1. Mai an dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte diesen nur ein Ehepartner annehmen. Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Auch gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.

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Erstellt:
30. Dezember 2024, 14:26 Uhr
Aktualisiert:
30. Dezember 2024, 14:57 Uhr

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