Deutsche Umwelthilfe
DUH verklagt Bundesregierung beim Klimaschutz
Die Umweltschützer haben zwei neue Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht. Es geht dabei um eine klimaneutrale Verwaltung und ein weiteres Problem.
Von red/epd
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut zwei Klagen wegen mangelhafter Klimaschutzpolitik gegen die Bundesregierung eingereicht. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben habe die Bundesregierung weder ein Maßnahmenprogramm für eine klimaneutrale Verwaltung bis 2030 aufgestellt noch die Emissionsgesamtmengen aus den jährlichen Minderungszielen für den Zeitraum von 2031 bis 2040 festgelegt, kritisierte der Umweltverband am Donnerstag in Berlin. Beides hätte aber bis Ende 2024 vorgelegt werden müssen.
Erhoben wurden die Klagen demnach vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Umwelthilfe-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte dazu, unter der Überschrift „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ habe die Bundesregierung versprochen, ihre Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. „Ein Maßnahmenplan dafür steht aber weiterhin aus“, kritisierte er.
Viele Klagen derzeit anhängig
Zudem hätte die Bundesregierung bis Ende vergangenen Jahres die einfache Übertragung der prozentual festgelegten Minderungsziele der Emissionsgesamtmengen in absolute Zahlen für die Jahre 2031 bis 2040 vorlegen müssen. Diese fehlten nun als Grundlage, die dringend für die Entwicklung konkreter Maßnahmen benötigt werde, sagte Resch.
Die DUH hat bereits mehrere Klagen gegen die Bundesregierung angestrengt. Viele hatten Erfolg, wie eine Klage zum Lufteinhalteprogramm. Zu anderen Klagen, beispielsweise zu einem Tempolimit, stehen in diesem Jahr Entscheidungen vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesverfassungsgericht an.