Es knirscht zwischen Richtern und Staatsanwaltschaft

Im „Querdenker“-Prozess muss nun über einen Befangenheitsantrag entschieden werden. Wie begründet die Anklägerin diesen?

Von Christine Bilger

Stuttgart - Es knirscht gewaltig im Gebälk im Sitzungssaal an der Urbanstraße: Die Staatsanwaltschaft und die 10. Wirtschaftskammer des Landgerichts liegen bei ihrer Einschätzung des weiteren Verlaufs im Verfahren gegen den „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg weit auseinander. Das führt nun zu einem Schlagabtausch der Institutionen, der nun in einem Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Vorsitzende Richterin und ihre zwei Beisitzer einen vorläufigen Höhepunkt fand. Ballweg steht wegen der Vorwürfe des versuchten Betrugs und der versuchten und vollendeten Steuerhinterziehung vor Gericht.

Am Montag hatten der 50-jährige Ex-IT-Unternehmer Ballweg und seine Anwälte erst allen Grund zur Freude, dann zum Ärger: Die Kammer schlug nach einem Verständigungsgespräch in der vergangenen Woche vor, das Verfahren einzustellen – wegen Geringfügigkeit.

Der Paragraf 153, Absatz 2 der Strafprozessordnung ermöglicht dieses Vorgehen – vorausgesetzt, alle beteiligten Verfahrensbeteiligten sind einverstanden. Den „Querdenker“ hätte es sicher gefreut. Die Anklage sei „implodiert“, meldeten einschlägige Berichterstattende auf Telegram. Doch die Staatsanwaltschaft machte nicht mit. Sie will die Beweisaufnahme fortführen.

Die Richter hatten ihren Vorschlag damit begründet, dass sich an den bis zum Rechtsgespräch 26 geführten Verhandlungstagen noch keine ausreichenden Beweise für die Tatvorwürfe ergeben hätten. Mit der Einstellung wäre weder ein Urteil gefällt noch ein Freispruch erteilt. Die Staatsanwaltschaft will aber weiterhin in der Beweisaufnahme fortfahren. Sie schätze den Fall immer noch ein wie zu Verfahrensbeginn und hält eine Verurteilung für wahrscheinlich.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Befangenheitsantrag mit der „Besorgnis, dass die Richter ihre Rechtsauffassung einseitig zugunsten des Angeklagten bereits unumstößlich festgelegt haben und damit das Ergebnis der Hauptverhandlung schon jetzt feststeht, obwohl noch über 20 Verhandlungstage terminiert sind“. In der Ermittlungsbehörde, die die Anklage erhoben hat, befürchtet man also, dass auch eine weitere Beweiserhebung an der Sicht der Dinge auf der Richterbank nichts ändern werde. Diese Besorgnis sei am Montag entstanden, nachdem die Vorsitzende Richterin das ausführliche Protokoll des rund 70-minütigen Gesprächs in der vergangenen Woche vorgelesen habe, teil Stefanie Ruben, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, mit. Für die Entscheidung über den Befangenheitsantrag sind nun zwei Wochen Zeit. In der Zwischenzeit läuft das Verfahren normal weiter – auch in der bisherigen Besetzung. Natürlich entscheiden nicht die Richterin und die zwei Richter selbst über ihre Befangenheit, sondern eine Vertretungskammer. So ist es im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts geregelt, erläutert der Pressesprecher Timur Lutfullin.

Schon vor Beginn des Verfahrens waren die Einschätzungen auseinandergegangen: Erst im zweiten Anlauf war die Staatsanwaltschaft mit der Anklage erfolgreich. Zunächst hatte das Landgericht abgelehnt, das Verfahren zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Klage zuzulassen war.

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Erstellt:
18. März 2025, 22:04 Uhr
Aktualisiert:
19. März 2025, 21:59 Uhr

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