Asyl-Regeln
EU-Kommission will Migrationskurs verschärfen
Brüssel plant härtere Abschieberegeln und will den Mitgliedsländern erstmals sogenannte Rückführzentren für illegale Migranten in Drittländern erlauben.

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Die EU plant eine Verschärfung der Asyl-Regelungen. Ziel sind vor allem mehr Abschiebungen abgelehnter Asyl-Bewerber.
Von Knut Krohn
Europa dreht im Kampf gegen die illegale Migration weiter an der Schraube. Bereits im vergangenen Frühjahr war eine EU-Asylreform beschlossen worden, die von vielen Mitgliedsländern aber als unzureichend kritisiert wird. Nun hat die EU-Kommission reagiert und plant eine Verschärfung der Abschiebe-Regelungen. Ein Entwurf wurde am Dienstag in Straßburg von Innenkommissar Magnus Brunner dem Parlament erläutert. „Wenn Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU bleiben, wird das gesamte Migrations- und Asylsystem untergraben“, heißt es in dem Papier.
Parlamentarier unterstützen die geplanten Regeln
Erklärtes Ziel ist es, mehr illegale Migranten aus der EU abzuschieben. Dazu sollen die Regeln deutlich vereinfacht werden. Ausschlaggebend ist, dass bisher EU-weit nur rund 20 Prozent der abgelehnten Asylbewerber in ihre Heimat zurückgeführt werden. Dies sei „unfair gegenüber allen, die sich an die Regeln halten“ und erschwere die öffentliche Unterstützung für eine tolerante Gesellschaft.
SPD: „Zu unseren Grundwerten stehen“
Lena Düpont, innenpolitische Sprecherin der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament begrüßte den Vorschlag. „Ohne eine vernünftige Rückführungspolitik kann eine geordnete Asyl- und Migrationspolitik nicht funktionieren“, betonte die CDU-Politikerin am Dienstag in Straßburg und listete auf, wo die bestehenden Regelungen in ihren Augen nachgeschärft werden müssen: „Hindernisse sind oftmals überlange Verfahren, Verschiebungen der Zuständigkeiten zwischen Behörden und mangelnde Kooperation der abgelehnten Asylbewerber und Herkunftsländer.“
Das Albanien-Modell spielt vorerst keine Rolle
Auch die SPD-Politikerin Birgit Sippel plädiert für eine verbesserte Rückführungspolitik, betont aber, dass das geltende Recht dadurch nicht ausgehöhlt werden dürfe. „In einer instabilen Welt müssen wir zeigen, dass wir zu unseren Grundwerten stehen und uns auf die Seite des internationalen Rechts stellen“, forderte die innenpolitischen Sprecherin der sozialistischen Fraktion. Sogenannte „innovative Lösungen, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, sind nicht die Lösung“. Birgit Sippel bezieht sich damit direkt auf das Abkommen zwischen Italien und Albanien. Dieses Modell spielt vorerst aber keine Rolle in den Plänen der Kommission. Es sieht vor, dass Migranten, die noch auf ihre Asylentscheidung warten, in Drittstaaten – in diesem Fall Albanien – untergebracht werden.
Allerdings soll es den EU-Mitgliedern möglich sein, sogenannte Rückführzentren in Drittländern einzurichten. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die aus der EU abgeschoben wurden oder auf ihre Rückkehr in ihr Heimatland warten. Die Idee ist, dass diese Zentren Abschiebungen erleichtern und verhindern sollen, dass Migranten nach Europa zurückkehren. Allerdings sind auch solche Modelle rechtlich umstritten.
Asyl-Tourismus einen Riegel vorschieben
Zudem soll dem sogenannten „Asyl-Tourismus“ ein Riegel vorgeschoben werden. Dabei soll die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen helfen. Das bedeutet, dass Abschiebebescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. So könnte eine Person, die in einem Land zur Rückkehr verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen. Dafür soll eine Europäische Rückführanordnung (European Return Order) geschaffen werden, die im Schengen-Informationssystem (SIS) hinterlegt wird und dort elektronisch abrufbar ist.
Härteres Vorgehen gegen mögliche Gefährder
Vorgesehen ist in dem Entwurf auch, dass abgelehnte Asylbewerber verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Bei Verweigerung der Zusammenarbeit würden Konsequenzen drohen, kündigte der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner an. So soll das Beschlagnahmen von Ausweisdokumenten einfacher möglich sein. Mit größerer Härte soll auch gegen Personen vorgegangen werden, die etwa aufgrund von begangenen Straftaten als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. In diesen Fällen soll es den EU-Staaten einfacher möglich sein, sie in Abschiebehaft zu nehmen.
Wann die Verschärfungen umgesetzt werden, ist allerdings noch nicht sicher. Die Vorschläge müssen nun noch vom Europaparlament und dem Rat geprüft und angenommen werden.