Berliner Umkreis
Fahrer mit 2,43 Promille – Seniorin im Krankentransport vergessen
Stundenlang liegt eine Frau in einem Krankentransport. Der Fahrer sollte sie zurück in eine Pflegeeinrichtung bringen, schläft aber mutmaßlich betrunken am Steuer ein. Wie konnte es dazu kommen?
Von red/dpa/bb
Der Fahrer eines Krankentransports ist in Brandenburg betrunken am Steuer eingeschlafen und hat eine 88-Jährige über Stunden in seinem Fahrzeug liegen lassen. Klinikmitarbeiter entdeckten den Mann und die Patientin in dem abgestellten Transporter in Rüdersdorf bei Berlin gegen 2.45 Uhr und wählten den Notruf, wie ein Polizeisprecher mitteilte.
Bei dem Fahrer wurde laut Polizei ein Alkoholpegel von 2,43 Promille gemessen. Mehrere Medien hatten über den Fall berichtet, der in der vergangenen Woche von Freitag auf Samstag geschah.
Pflegeeinrichtung war nur zehn Kilometer entfernt
Das Fahrzeug stand nur unweit von der Klinik entfernt, aus der die 88-Jährige gegen 20.20 Uhr entlassen worden war. Die Seniorin sollte in die nur etwa zehn Kilometer entfernte Pflegeeinrichtung zurückkehren.
Die Frau befand sich nach ihrer Rettung in einem desolaten Zustand und wurde zunächst zum Aufwärmen zurück in die Rettungsstelle befördert, wie eine Angehörige dem Rundfunk Berlin-Brandenburg sagte.
Fahrer erhält fristlose Kündigung
Seinen Führerschein musste der Fahrer des Krankentransporters der Polizei zufolge abgeben. Gegen den 58-Jährigen sind nun Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung und von Trunkenheit im Verkehr eröffnet.
Laut dem Chef des Dienstleisters, Mike Kehrer, hat der Fahrer kurz nach dem Vorfall eine fristlose Kündigung erhalten. Er sei seit zwei Jahren bei ihm beschäftigt gewesen und bisher nie negativ aufgefallen. Bei der Betroffenen, den Angehörigen und der Pflegeeinrichtung habe Kehrer sich bereits kurz nach dem Vorfall entschuldigt.
Arbeitskollegen seien sehr aufgewühlt
Da seine Firma keine betreuungspflichtigen Krankenfahrten mache, sei sein Betrieb mit Taxifahrten zu vergleichen. Ab einer gewissen Uhrzeit gebe es eine Rufumleitung für den Bereitschaftsdienst. Der Fahrer habe den Auftrag von der Klinik also direkt entgegengenommen und sei daraufhin losgefahren. „Alles andere erschließt sich uns nicht“, sagte Kehrer.
Ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung reiche als Grundqualifikation für die Fahrerinnen und Fahrer zunächst aus. Kehrer betonte, dass es dennoch regelmäßige Kontrollen gebe, die auch Suchterkrankungen oder Drogenmissbrauch ausschließen sollen. In 20 Jahren habe er einen solchen Fall noch nie erlebt. Sein Team sei sehr aufgewühlt. „Im Mittelpunkt steht für uns immer der Patient. Das ist unser Ein und Alles.“