Familienbauvorhaben wird ermöglicht
Rat fasst Aufstellungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Fornsbach-Model“ mit verkleinertem Geltungsbereich
Von Elisabeth Klaper
MURRHARDT. Das Gebiet „Fornsbach-Model“ sollte eigentlich zu einem neuen Mischgebiet umgewandelt werden. Aber daraus wird nichts, denn die vom Landratsamt dafür geforderten Auflagen sind zu hoch. Stattdessen hat man nun den Geltungsbereich verkleinert, um ein konkretes Bauprojekt zu unterstützen.
Zur Erinnerung: Im Juni 2018 hatte der Gemeinderat dafür den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Fornsbach-Model“ gefasst. Damit sollte die gesamte bebaute Situation im Bereich südlich der Gaildorfer Straße großzügig bauplanungsrechtlich dem Innenbereich zugeordnet werden. Aber: „Die ursprüngliche Planung ist undurchführbar wegen zu hoher naturschutzrechtlicher Anforderungen“, bedauerte Simone Sauer, Leiterin des Bauverwaltungsamts, in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Denn in diesem Bereich kommen zwei bedrohte Schmetterlingsarten vor: Der Feuerfalter und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Darum forderte die Untere Naturschutzbehörde artenschutzrechtliche Untersuchungen und Gutachten. Bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange habe das Landratsamt umfangreiche Bedenken vorgebracht und Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff gefordert. Diese waren laut Simone Sauer unverhältnismäßig groß, darum könnten sie derzeit wegen konkurrierender Planungen nicht in diesem Umfang geleistet werden.
Um trotzdem ein konkretes Bauvorhaben einer in Fornsbach lebenden Familie unterstützen zu können, habe man nun eine „kleine Version“ gestaltet, „ein Dorfgebiet festgesetzt und den dortigen landwirtschaftlichen Betrieb gesichert“, betonte Sauer. Zudem sei der Geltungsbereich der Satzung so verkleinert worden, dass der Bauherr sein Projekt verwirklichen und den Eingriff selbst ausgleichen kann. „Ziel der Planung ist es, den dringenden Wohnraumbedarf der Familie planungsrechtlich abzusichern“, unterstrich die Leiterin des Bauverwaltungsamts. Der Flächennutzungsplan werde entsprechend fortgeschrieben. Die reduzierte Planung sei mit dem Landratsamt abgestimmt und deren Kosten werden vom künftigen Eigentümer getragen, abgesichert durch den städtebaulichen Vertrag.
Reduzierte Planung ist mit dem Landratsamt abgestimmt
Enttäuschung und Bedauern charakterisierten die Stellungnahmen der Fraktionssprecher. „Schade, es wäre ein schönes Gebiet gewesen“, brachte es der Fornsbacher CDU-FWV-Stadtrat Mario Brenner auf den Punkt. Zugleich kritisierte er die Bedenkenträger der Behörden und deren Auflagen für Umwelt- und Artenschutz: In Fornsbach gebe es noch immer große ländliche Bereiche, wo Pflanzen und Tiere ungestört leben könnten. Trotzdem fand Brenner es schön, dass die Familie nun die Möglichkeit bekomme, zu bauen.
„Die große Lösung wäre uns lieber gewesen“, stieß Norbert Hopp (SPD) ins selbe Horn, doch immerhin könne der Bauherr sein Vorhaben umsetzen.
„Flächen sind ein rares Gut, darum müssen wir sorgsam damit umgehen“, verdeutlichte Hartmann Widmaier, räumte aber ein, „eigentlich hätten wir mit der großen Lösung leben können.“ Es gehe darum, die Stadt weiterzuentwickeln, Wohnraum und Arbeitsplätze zu schaffen, aber auch künftige Generationen wollten noch eine vielfältige Natur erleben. „Wir müssen Kompromisse schließen und darum mit der reduzierten Lösung auskommen“, stellte der MD/AL- Stadtrat klar. So fasste das Stadtparlament unisono den Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Fornsbach-Model“.