Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden

Feuer in der Umkleide – 13-jähriger Schüler darf nicht mit auf Ski-Reise

Ein Schüler beteiligt sich an einem Feuer in der Umkleidekabine. Daraufhin schließt die Schule ihn von einer Ski-Reise aus. Der will das nicht auf sich sitzen lassen und zieht vor Gericht.

Die Annahme der Schule, dass der 13-Jährige den reibungslosen Verlauf der Reise gefährden könne, ist laut Gericht gerechtfertigt.

© dpa/Paul Zinken

Die Annahme der Schule, dass der 13-Jährige den reibungslosen Verlauf der Reise gefährden könne, ist laut Gericht gerechtfertigt.

Von red/dpa

Ein 13-Jähriger darf von einer Ski-Freizeit ausgeschlossen werden, nachdem er sich an einem Feuer in der Schule beteiligt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Der Schüler habe demnach im September 2024 Papier in ein Feuer im Duschbereich einer Umkleidekabine geworfen, das zwei andere Schüler entfacht hatten.

Die Klassenkonferenz hatte daraufhin entschieden, den Jungen von der Ski-Reise nach Österreich, die im März stattfinden soll, auszuschließen. Gegen diese Entscheidung hatte sich der Schüler im gerichtlichen Eilverfahren gewandt.

Dem Gericht zufolge gingen mit dem Feuer erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer einher. Die Beteiligung des 13-Jährigen an der Brandstiftung beeinträchtige die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erheblich. Dabei kommt es demnach nicht darauf an, dass der 13-Jährige das Feuer in der Umkleide für beherrschbar hielt.

Schüler kann reibungslosen Verlauf der Reise gefährden

Die Annahme der Schule, dass der 13-Jährige den reibungslosen Verlauf der Reise gefährden könne, ist laut Gericht gerechtfertigt. Die Lehrkräfte seien darauf angewiesen, dass Schülerinnen und Schüler Anweisungen befolgen. Besonders während der Reise müsse undiszipliniertes Verhalten, das andere gefährden könne, ausbleiben. Dabei gehe es um die Sicherheit aller.

Der 13-Jährige hielt die Entscheidung der Schule für unverhältnismäßig: Bei Beginn der Ski-Fahrt sei der Brand bereits mehrere Monate her – außerdem sei er nicht der Haupttäter gewesen. Dem Gericht zufolge darf sich der Junge aber nicht mit den anderen Tätern vergleichen. Denn er habe – anders als sie – schon mehrfach Fehlverhalten gezeigt, war unter anderem körperlich und verbal übergriffig.

Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

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Erstellt:
5. März 2025, 15:30 Uhr

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