Feuerwerk in der Innenstadt tabu

Verwaltung weist auf Verbot in der Nähe von Kirchen, Heimen und Fachwerkhäusern hin

Wegen der engen Bebauung und der vielen Fachwerkhäuser ist die Altstadt kein guter Ort für ein Feuerwerk. Archivfoto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Wegen der engen Bebauung und der vielen Fachwerkhäuser ist die Altstadt kein guter Ort für ein Feuerwerk. Archivfoto: J. Fiedler

MURRHARDT (pm). Die Stadtverwaltung Murrhardt informiert im Hinblick auf das traditionell stattfindende Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht über die aktuelle Rechtslage: Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es gesetzlich verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen, Kinderheimen sowie Fachwerkhäusern Feuerwerke abzubrennen. Dieses Verbot beruht auf der Sprengstoffverordnung. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Da sowohl die Flugbahn als auch die mögliche Brennwirkung von Raketen, Krachern, Schwärmern und Batterien sehr unterschiedlich ist, ist vor allem auch der Innenstadtbereich aufgrund der engen Bebauung und der Beschaffenheit der Gebäude kein geeigneter Standort für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken, stellt die Stadtverwaltung fest.

Dies gilt auch für das Zünden von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Holz- oder Schindelhäusern und Dachaufbauten mit Holzverkleidung. Zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss immer ein Platz gewählt werden, von dem aus kein Schaden angerichtet werden kann. Außerdem ist vor dem Jahreswechsel darauf zu achten, dass sich keine brennbaren oder leicht entzündlichen Gegenstände wie gelbe Säcke, Wäsche, Gartenmöbel oder trockenes Holz im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse befinden. Aus Gründen des Brandschutzes sind außerdem alle Fenster – also auch auf dem Dach oder im Keller sowie Haustüren in der Silvesternacht geschlossen zu halten.

Abschließend weist die Stadt darauf hin, dass generell nur an Silvester und Neujahr pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden dürfen. In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember besteht ein gesetzliches Abbrennverbot.

Wer an einem anderen Tag als zur Jahreswende ein Feuerwerk abbrennen will, benötigt dazu eine schriftliche Genehmigung des städtischen Ordnungsamts Murrhardt, die rechtzeitig im Rathaus zu beantragen ist. Diese Genehmigung wird jedoch nur unter ganz bestimmten Umständen erteilt.

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Erstellt:
30. Dezember 2019, 06:00 Uhr

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